Titelseite, außen

Titelseite, innen

Rückseite

Inhalt

 

1.

Einleitung

   

2.

Gebäudebewohnende Tiere Dresdens - Porträt der einzelnen Arten

2.1.

Schwalben - bedrohte Frühlingsboten

2.2.

Geschwindigkeitsrekordler Mauersegler

2.3.

Mäusejäger Turmfalke

2.4.

Problemvogel Straßentaube

2.5.

Ein Einwanderer aus Asien - die Türkentaube

2.6.

Welteroberer Haussperling

2.7.

Die Dohle - ein Rabenvogel wird selten

2.8.

Kirchgänger Schleiereule

2.9.

Waldkauz - Stadtkauz

2.10.

Fledermäuse - übersehen und verkannt

   

3.

Vorgehensweisen und Aufgaben beim Schutz gebäudebewohnender Tierarten

   

4.

Zwischenbilanz ...

   

5.

Wie weiter?

   

6.

Ausgewählte Literatur

   

Anlage A:

Skizzen zur Konstruktion von Nisthilfen

Anlage B:

Fotodokumentation - Praktische Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden

   

Das Naturschutzinstitut Region Dresden stellt sich vor

Danksagung

Wir bedanken uns bei allen Wohnungsbaugesellschaften, Einrichtungen, Firmen, Kirchen, Vermietern und Privatpersonen, die mit uns gemeinsam Maßnahmen zum Schutz gebäudebewohnender Tierarten konzipierten, realisierten bzw. die Maßnahmen aus Liebe zur Natur mit ihrer Toleranz und Erfahrung begleiteten.

Unser Dank gilt im Besonderen den folgenden Einrichtungen:

Annenkirche, Arbeitsamt Dresden, Auferstehungskirche Dresden-Plauen, Autobahnamt Sachsen und Nachauftragnehmer, den Behinderteneinrichtungen Gut Gamig und Weißig für die Herstellung von Nisthilfen und Fledermausquartieren, COM Sächsische Bildungsgesellschaft, DBB GmbH, Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Dreikönigskirche, Dresdner Schloß, Emmaus-Kirche Kaditz, Firma Strobel und Schwegler, Frauenkirche Dresden, Gymnasium Klotzsche, GWG Radebeul, Himmelfahrtskirche Leuben, KARL KAUS STIFTUNG, Kulturamt der Stadt Dresden, KONSUM Dresden e.G. und Nachauftragnehmer, Landesamt für Umwelt und Geologie, Martin-Luther-Kirche, Medak Dresden, Radeberger Wohnungsgesellschaft, Regierungspräsidium Dresden, Sächsische WG, Schloß Nickern, Staatliches Umweltfachamt Dresden und Chemnitz, Straßentiefbauamt, Studentenwerk Dresden, Schulverwaltungsamt, Tierrettungstruppe der Dresdner Feuerwehr, SüdOst Woba, Untere Naturschutzbehörde Dresden (Grünflächenamt) und Chemitz, Versöhnungskirche, WG Aufbau, WG Johannstadt und WG Glückauf

Desweiteren danken wir:

Fam. Arend (Struppener Str.), Herrn Dingeldey (Cranachstr.), Herrn Dr. Fabian (Crottendorfer Str.), Herrn Gelbrich (Cranachstr.), Herrn Kallenbach (Possendorfer Str.) , Herrn Dr. Kandler (Hohe Str.), Herrn Pfarrer Küchler (Oschatzer Str.), Frau Maucke (Gabelsberger Str.), Herrn Meisel (Ökologische Station Birkenhain), Herrn Müller (Lommatzscher Str.), Fam. Mütze (Neuostra), Fam. Niederlein (Feldweg), Frau Paschke (Mansfelder Str.), Herrn Schmidt (Rathaus), Frau Schmitz (Glasewaldstr.), Frau Skrzipek (Goetheallee), Herrn Weger (Budapester Str.), Herrn Wendel (Mühlsdorfer Weg), Herrn Dr. Zöphel (Stollestr.), Herrn Gerber (Trachenberger Str.) und unserem Experten Herrn Wilhelm (Reißiger Str.), der mit seiner jahrzehntelangen Erfahrung zum Fledermausschutz das Projekt ehrenamtlich begleitete, Herrn Wolf von der Abteilung Naturschutz der Landeshauptstadt Dresden, welcher wesentlich zum Durchsetzen artenschutzrechtlicher Bestimmungen beitrug, sowie Frau Böhmer, Herrn Dr. Heinrich und dem Zoologischen Garten Dresden für die zum Teil sehr aufwendige Betreuung von verletzten und hilfsbedürftigen Tieren.

Wir bedanken uns auch bei der lokalen Presse für die so wichtige Öffentlichkeitsarbeit zu diesem Thema und bei allen besorgten Bürgern, die uns über gefährdete Brutplätze informierten.

Einen besonderen Dank verdient die "Karl-Kaus-Stiftung". Die "Karl-Kaus-Stiftung" hat die Gestaltung und den Druck dieser Broschüre durch Förderung ermöglicht. An Projekten und Schutzmaßnahmen, die das NSI Dresden durchführt, hat die Stiftung wesentlichen Anteil.

Impressum

Dresden, 2000 (Druckausgabe), Januar 2002 (Internetausgabe)

Druckausgabe: ISSN 1617 0598

NSI - Projektberichte 1/2000 - Lebensweise und Gefährdung von schützenswerten, gebäudebewohnenden Tierarten sowie Erfahrungen beim Schutz dieser Tierarten in Dresden und Umgebung.

Herausgeber:

Arbeitsgruppe Naturschutzinstitut Region Dresden e.V. (NSI)
Albertstr. 24
01097 Dresden
Tel. 0351 / 8020033 Fax 0351 / 8020034
www.naturschutzinstitut.de

E-Mail: nsi-dresden@gmx.de

Redaktion und Projektleitung:

Marion Lehnert & Jan Schimkat

Projektmitarbeiter/

im NSI:

Peter Fuhrmann, Dr. Dietmar Keller, Till Töpfer

Gestaltung und Bearbeitung:

Gerd Becker, Rüdiger Schulze,

Internetgestaltung:

Gerd Becker

Druck:

albatec Dresden GmbH
Lingnerallee 3
01069 Dresden

Bildnachweise:

Titelgrafik
Abb. 7 (Internet-Version)
Abb. 9 und Rückseite
Abb. 29
Abb. 1, 28
Abb. 20-27
2. Umschlagseite
Abb. 2, 4, 10
Abb. 2b
Abb. 10, 11
Abb. 3, 6, 8
Abb. 5
G. Becker u. R.Schulze
NABU, Siegel
K. Fabian
P. Fuhrmann
A. Körtel
M. Lehnert
U. Prokoph
J. Schimkat
G. Becker
M. Wilhelm
W. Weger
L. Müller
  Titelgrafik
Titelseite, innen
Rückseite
Mauersegler über Dresden
Schleiereule (Tyto alba)
Waldkauz (Strix aluco)

Alle Rechte beim Herausgeber. Jede Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechts, insbesondere Vervielfältigungen, Bearbeitungen und Übersetzungen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Herausgebers

1. Einleitung

Das Telefon klingelt: Ein Turmfalkennistplatz ist durch Bauarbeiten bedroht; die Jungen müssen schnellstens gerettet werden. Eine Situation, die in den vergangenen Jahren so oder ähnlich mehrmals im Naturschutzinstitut (NSI) des Naturschutzbundes (NABU) auftrat. Naturschutzbehörden, Tierheime und Umweltverbände sind im Frühjahr und Sommer ständig mit solchen Problemen konfrontiert. Dabei bietet die Naturschutz-, Denkmalsschutz- und Baugesetzgebung den Rahmen, solche Feuerwehraktionen zu umgehen: Vor Beginn der Bau- oder Sanierungsmaßnahme muß die zuständige Naturschutzbehörde einbezogen werden. Wenn geschützte Tiere in oder an einem Gebäude siedeln (Indizien sind Nistmaterial, Kotspuren oder gar Rufe der Jungvögel), sind die Baumaßnahmen mit der Naturschutzbehörde abzustimmen. Wer geflissentlich Fledermäuse, Turmfalken, Mauersegler, Schwalben und Eulen bei Baubeginn "übersieht", kann rechtlich belangt werden. Trotzdem geschieht es immer wieder: Da werden Fledermäuse beim Verschmieren von Spalten zwischen den Platten lebendig eingemauert, Turmfalken zum Verlassen ihrer Jungvögel gezwungen oder junge Haussperlinge einfach aus ihrem Nest geworfen. Dabei handelt es sich bei all diesen Arten um besonders geschützte Tierarten, deren Brut- und Lebensstätten - auch an Privathäusern! - zu erhalten sind.

Seit 1991 erfaßt eine ununterbrochene Bau- und Sanierungswelle die Städte Sachsens. Wohngebäude und Geschäftshäuser werden neu gebaut oder saniert, Gewerbegebiete und "Wohnparks" entstehen auf der "grünen Wiese". So wichtig dies für die wirtschaftliche Genesung Sachsens auch ist - ohne entsprechende ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen wäre diese Entwicklung fatal. Denn mit jedem Quadratmeter Flächenversiegelung und jedem Kubikmeter sanierter Gebäudesubstanz verschwinden Lebensstätten für Pflanzen, Insekten, Vögel und Fledermäuse. Von der Sanierung vieler "heruntergekommener" Einzelhäuser, Gebäudekomplexe und ganzer Stadtviertel sind Tierarten betroffen, die auf altes Mauerwerk, Hohlräume und Nischen als Fortpflanzungs- oder Aufenthaltsplätze angewiesen sind. Die möglichen Folgen sind in vielen Neubaugebieten zu sehen: Fast klinisch saubere Häuserviertel, in denen selbst der Allerweltsvogel Haussperling zur Seltenheit verkommt. Eine in dieser Hinsicht sterile Stadt fördert natürlich eine Entfremdung von der Natur, mindert den Lebenswert unserer Städte, verursacht damit die Flucht vieler Bewohner aus der Stadt und trägt vielleicht letztendlich zur wachsenden Gewalt und Intoleranz in unserer Gesellschaft bei.

Die für die Bevölkerung oftmals unzumutbar marode, vernachlässigte Gebäudesubstanz zu Zeiten der DDR schuf damals geradezu paradiesische Bedingungen für gebäudebrütende Turmfalken, Eulen, Fledermäuse, Mauersegler, Schwalben und Wildbienen. Einen wenigstens kleinen Teil dieser Tierwelt in die neue Zeit zu retten - die Negativbeispiele aus vielen Städten des Westens und die bereits stattfindenden Verluste vor Augen - ist zunehmend Ziel sächsischer Naturschutzgruppen. Den Anfang machten hier die Großstädte Leipzig und Chemnitz. Naturschutzbehörden, Kirchenämter, Naturschutzverbände wie der Naturschutzbund oder ornithologische Fachgruppen wie der Verein Sächsischer Ornithologen (VSO) regten Initiativen in vielen Städten an, von Annaberg und Olbernhau im Erzgebirge bis zu Bautzen in der Oberlausitz und Meißen im Elbtal.

In der Landeshauptstadt Dresden ermöglichten Gelder der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU) den Start eines flächendeckenden Artenschutzprogramms, welches im Europäischen Naturschutzjahr 1995 unter dem Themenkreis "Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten" begonnen wurde. Ab 1996 ermöglichten Förderungen durch den Freistaat Sachsen, die Landeshauptstadt Dresden und nicht zuletzt viel ehrenamtliches Engagement von Einzelpersonen und vom Jugend-Öko-Haus Dresden die Fortführung dieses Projektes. Gegenwärtig wird dieses Programm mit Mitteln der KARL KAUS STIFTUNG fortgeführt. In Dresden wird das Projekt als ein Teil der AGENDA 21 gesehen. Entsprechend den Beschlüssen der Umweltkonferenz von Rio soll in den Städten für den Erhalt der biologischen Vielfalt gesorgt werden.

Im Rahmen dieses Programms werden Nisthilfen für Falken, Eulen, Fledermäuse und Mauersegler an Gebäuden angebracht sowie die Vorkommenszentren besonders schutzbedürftiger Tierarten - wie z.B. größere Mehlschwalbenkolonien - betreut. In Zusammenarbeit mit Bauherren wird vor allem darauf orientiert, schon beim Hausbau bzw. bei umfassenden Sanierungsarbeiten Niststeine für Höhlenbrüter und Fledermäuse mit einzubauen. Moderne robuste Varianten ermöglichen es, daß diese zu einem organischen Bestandteil des Hauses werden und keine Schwachstellen aus bautechnischer Sicht darstellen. Andere europäische Großstädte sind hier weiter. So ist es z.B. im niederländischen Amsterdam Pflicht für jeden Erbauer großer Gebäude, Nistmöglichkeiten für den Mauersegler zu integrieren. In Deutschland kann bei Neubauten oft nur an den guten Willen von Architekten, Bauherren, Mietern und Vermietern appelliert werden. Dennoch ist nach Erfahrungen des Naturschutzinstitutes die Bereitschaft vieler Menschen hoch, "ihr" Haus auch für Tiere zu öffnen. Um die Häuserecken rasende Pulks von Mauerseglern - mit bis zu 200 km/h zu den schnellsten Vögeln der Welt gehörend, Turmfalken, die kickernd ihrem brütenden Weibchen Mäuse oder Kleinvögel als Brutverpflegung heranbringen, Spatzen, die tschilpend jeden neuen Tag begrüßen - das ist eine städtische Naturidylle frei Haus, ein Stück Restnatur, welches für viele Menschen mehr wiegt als wirkliche oder eingebildete Nachteile, die sich aus dem engen Miteinander von Mensch und Tier ergeben.

Tatsächlich sind echte Belästigungen durch tierische Mitbewohner die Ausnahme. Daß Fledermäuse sich in den Haaren verfangen ist ebenso Legende wie die Meinung, daß unter dem Dach brütende Vögel die Lebensdauer des Bauwerkes vermindern oder große Verschmutzungen verursachen. Lediglich unter Schwalbennestern findet sich zur Brutzeit viel Schmutz. Mit dem Anbringen von Kotbrettchen kann jedoch auch dieses Problem gemildert werden. Wenn eine Ansiedlung der fröhlich wirkenden, aber langfristig gefährdeten Frühlingsboten wirklich nicht tolerierbar ist, sollten Ansiedlungsversuche an unproblematischen Ausweichstandorten wie Brücken, Rückfronten öffentlicher Gebäude oder Hausflurbalkonen unternommen werden.

Vergessen wir bei unserem Bemühen um nicht störende, "saubere" Lösungen aber nicht, daß wir von den Menschen in anderen Ländern den Schutz gefährdeter Tierarten wie Tiger, Elefanten und Krokodile fordern, gleichwohl aber wissen, daß dort das Zusammenleben von Mensch und Wildnis mit viel mehr Unwägbarkeiten und Gefahren belastet ist. Natur- und Umweltschutz beginnt eben vor der eigenen Haustür!

2. Gebäudebewohnende Tiere Dresdens - Porträt der einzelnen Arten

2.1. Schwalben - bedrohte Frühlingsboten

Beschreibung:

Von den drei in Mitteleuropa lebenden Schwalbenarten kommen in unseren Städten Rauchschwalbe (Hirundo rustica) und Mehlschwalbe (Delichon urbica) vor. Während die Rauchschwalbe durch ihre metallisch blau glänzende Oberseite, rahmfarbene Unterseite mit blauschwarzem Brustband und rostfarbenen Kehl- und Stirnbereichen recht bunt wirkt, besitzt die Mehlschwalbe eine kontrastreiche Schwarzweißfärbung. Auch fehlen der Mehlschwalbe die langen Schwanzspieße der Rauchschwalbe.

Lebensweise:

Ursprünglich auf Felsgebiete beschränkt, sind beide Arten als Kulturfolger ausgesprochene Gebäudebrüter geworden. Die Mehlschwalbe klebt ihre halbkugelförmigen Lehmnester an die Außenfassaden der Häuser; die Rauchschwalbe baut ihr napfartiges Nest im Inneren von Viehställen, Hausfluren und Fabrikhallen.

Obwohl man Rauch- und Mehlschwalben oft zusammen in der Luft sieht, fliegen sie auf ihren Nahrungsflügen in verschiedenen Höhen. Die Rauchschwalbe erbeutet vor allem bodennah fliegende Insekten, wobei sie Hindernissen geschickt ausweichen kann. Die Mehlschwalbe jagt dagegen mehr in den höheren Luftschichten nach Mücken und anderen Fluginsekten. Sie kommt erst im Mai aus ihrem Winterquartier zurück. Bei Wetterverschlechterungen folgen Schwalben den Fluginsekten in die bodennahen Luftschichten, was ihnen den Ruf von "Wetterpropheten" einbrachte.

Gefährdungsursachen:

Schwalben sind weit über Eurasien hinaus verbreitet. Diese Verbreitung verdanken sie zum großen Teil dem Menschen, der mit Häusern und Viehhaltung für neue Brut- und Nahrungsplätze sorgte. In jüngerer Zeit aber ist besonders bei der Rauchschwalbe ein Rückgang zu verzeichnen, da sie besonders gern Haustierställe nutzt, die selbst in ländlichen Gebieten nicht mehr überall zu finden sind. In ihnen kann sie nicht nur nisten, sondern sich und ihre Brut auch in Regenperioden ausreichend mit Insekten versorgen. Vor allem in den Großstädten finden die Rauchschwalben immer weniger Möglichkeiten, ihre Nester in Hausfluren von Wohnhäusern oder Fabrikgebäuden zu bauen. Der ungehinderte Ein- und Ausflug zum Füttern ihrer Jungen wird ihnen meist verwehrt.

Die Mehlschwalbe ist in Städten vor allem durch Mangel an Nistmaterial gefährdet, da es dort kaum Lehmpfützen gibt. An Wohngebäuden oder unter Balkonen sind die Nester der Mehlschwalben noch zu finden. Leider gibt es immer mehr Anwohner, die die Schwalben nicht als "glückbringende Frühlingsboten" betrachten, sondern wegen Verschmutzung an Hauswänden keine Ansiedlung an ihrem Haus dulden oder gar widerrechtlich und grausam Bruten zerstören.

Hilfsmaßnahmen:

Wer den Schwalben helfen möchte, sollte ihnen stets genügend Niststellen zur Verfügung stellen und auf ungehinderten Anflug zu ihren Nestern achten, damit ihre Jungen nicht verhungern.

Beim Fehlen von Schwalbenpfützen zum Nestbau kann eine Anlage von Schlammpfützen hilfreich sein. Dabei wird eine flache Vertiefung im Erdboden mit Lehm o.ä. gefüllt und bei trockenem Wetter mit Wasser naßgehalten

Die Fassaden von Wohnhäusern nach Modernisierung sind in den meisten Fällen so glatt, daß die Schwalben ihre Nester schlecht daran befestigen können. Hier läßt sich durch Schwalbenbrettchen Abhilfe schaffen.

In Gebieten, wo der Grad der Flächenversiegelung bereits sehr hoch ist und es an Baumaterial für die Tiere mangelt, empfiehlt sich das Anbringen von mehreren Kunstnestern, die auch mit einem verlängerten Schwalbenbrett kombiniert werden können.

Die Anbringung von Kotbrettchen unter dem Nest wirkt der Verschmutzung von Hausfluren und Fassaden entgegen.

Rauchschwalben benötigen außerdem einen zur Brutzeit stets geöffneten Einflug (z.B. offenes Flurfenster) in das Gebäudeinnere.

2.2. Geschwindigkeitsrekordler Mauersegler

Beschreibung:
Mauersegler (Apus apus), die an warmen Frühsommerabenden unter gellenden "sri"-Rufen in Trupps um Häuserecken und Kirchtürme jagen, sind in vielen Städten ein alltägliches Bild. Diese auch "Turmschwalben" genannten Flugkünstler sind keine Singvögel, sondern Verwandte der farbenprächtigen Kolibris. Durch ihren stromlinienförmigen Körper mit den langen, sichelartigen Flügeln sind sie optimal an ein Leben in der Luft angepaßt. Mauersegler sind Langstreckenflieger, die Geschwindigkeiten von über 200 km/h erreichen können.
Lebensweise:
Seine Nahrung - kleine Insekten - erbeutet der Mauersegler ausschließlich in der Luft. Hier vollzieht sich oft auch die Paarung und Gefiederpflege. Ein Teil der Mauersegler übernachtet sogar in der Luft in großen Höhen, wie durch Flugzeuge und Radar ermittelt wurde. Im freien Luftraum hat der Mauersegler fast keine Feinde. Auf dem Boden hingegen ist er nur selten in der Lage, sich von ebener Erde mit Hilfe kräftiger Flügelschläge selbständig in die Lüfte zu erheben. In langen Regenperioden, wenn die Nahrung knapp wird, entfernen sich die Mauersegler oft Hunderte Kilometer von ihren Brutorten oder verfallen, wie ihre Nestlinge, in einen energiesparenden, starreähnlichen Schlaf, bei dem sie tagelang ohne Nahrung auskommen können.


Abb. 1:
Mauersegler (Apus apus)

Das Nest wird mit Speichel, vermischt mit Federn, Halmen und Haaren, gebaut. Ostasiatische Seglerarten, die Salanganen, verzichten ganz auf diese Beigaben und liefern damit die bekannten eßbaren "Schwalbennester". Ursprünglich ein Fels- und Baumbrüter, findet der Mauersegler heute ausschließlich an Gebäuden in Hohlräumen unter den Hausdächern passende Bruthöhlen. Hat ein Brutpaar erst einmal einen Nistplatz besetzt, ist es ortstreu und sucht ihn auch in den Folgejahren wieder auf. Verliert es jedoch seinen Brutplatz durch Sanierung oder Abbruch von Gebäuden, dann findet es sehr schwer neue Nistplätze. Selbst für den Mauersegler optimal angebrachte Ersatzquartiere (Ausgleichsmaßnahmen) kann er sich u. U. erst nach einer Besiedlung durch den Haussperling erschließen. Durch lautes Tschilpen oder heraushängendes Nistmaterial dieses Vogels wird er auf neue Brutmöglichkeiten aufmerksam und kämpft i.d.R erfolgreich um die neu entdeckte Nisthöhle. Diese Verhaltensweise dient der Arterhaltung und ist durch die Brutbiologie des Mauerseglers bedingt. Aus Afrika erst Anfang Mai bei uns eintreffend, sind sämtliche Brutplätze bereits besetzt.. Nach einer Brutzeit von durchschnittlich 20 Tagen und einer Nestlingszeit von ca. 40 Tagen verläßt er Mitteleuropa bereits Ende Juli oder Anfang August (bis teilweise Mitte August) wieder. Mit 3 Monaten Aufenthalt im Brutgebiet ist so die Zeit für Nistplatzsuche, Paarung, Brut und Jungenaufzucht sehr knapp bemessen. Der Haussperling hingegen, dessen Brut- und Nestlingszeit erheblich kürzer ist und der als Standvogel von März bis August mehrfach zu brüten imstande ist, kann Verluste so eher wieder ausgleichen.

Die 2 bis 3 flüggen Mauerseglerjungen verlassen die Bruthöhle meistens abends im Halbdunkel das erste Mal in ihrem Leben und für immer, um vollkommen flugfähig und unabhängig von ihren Elternvögeln den gefahrvollen Zug bis in das südliche Afrika anzutreten.

Zu einer erstaunlichen Flugleistung kommt das hohe Alter, das Mauersegler zu erreichen in der Lage sind.

Der Schweizer Emil WEITNAUER, der sich sein halbes Leben lang mit diesen erstaunlichen Tieren beschäftigte, stellte fest, daß ein von ihm beringter Mauersegler "seiner" Kolonie 20 Jahre lang den Flug von der Schweiz bis ins südliche Afrika und zurück vollbrachte. Umgerechnet hätte so sein 21jähriger Mauersegler 96 mal die Erde umkreist, ohne Motorpanne und technische Überholung. – Welch Wunder der Schöpfung! (aus: WEITNAUER, 1983: Mein Vogel)

Gefährdungsursachen:

Die Gefährdung des Mauerseglers besteht in der Beseitigung von Brutmöglichkeiten durch Gebäudesanierungen. Das lückenlose Verschließen von Fassaden und Dachräumen vermindert das Brutplatzangebot drastisch. Diese aus bau- und wärmetechnischer Sicht notwendigen Maßnahmen sind aber so modifizierbar, daß dabei auch Artenschutzbelange Berücksichtigung finden können. Besonders wichtig ist der Erhalt bzw. die Neuschaffung von Einflugmöglichkeiten in den Dachraum. Dabei ist auf eine Abgrenzung zwischen Brutraum und Gebäudeinnerem zu achten. Mehrfach wurden auf Dachböden verendete Mauersegler gefunden, die sich dort verirrten und verhungern mußten.

Hilfsmaßnahmen:

Eine der Möglichkeiten stellt der Einbau von Niststeinen im Trauf- bzw. Giebelbereich dar, die bei Bedarf der Hauswand farblich angeglichen werden können. Geeignet sind alle höheren Gebäude wie Industriebauten, Wohnhäuser, Schlösser, Kirchen und Brücken. Zum Befestigen an Außenwänden bei bereits verputzter Fassade sind Nistkästen aus Holz oder Pflanzfaserbeton im Angebot. Holzkästen müssen am Anflugloch und innen sägerauh sein. Löcher von 5 cm Durchmesser oder Schlitze 3,5 x 6,5 cm in hohle Holzgesimskästen an geeigneten Gebäuden sind eine der vielen integrativ konstruktiven Maßnahmen zur Schaffung von Nistplätzen

Dabei gelten folgende Grundsätze:

Anbringung am Gebäude in einer Mindesthöhe von 4 m, der Anflug muß hindernisfrei und weiträumig möglich sein.

Bis 2 m unter dem Ausflug sollte sich keine Kante oder kein Sims befinden. Der Mauersegler läßt sich beim Abflug erst einige Meter senkrecht fallen

Mauersegler brüten gern gesellig, 3-20 Kästen nebeneinander sind daher sinnvoll. Der Abstand zwischen den Einfluglöchern sollte mindestens 30 bis 40 cm betragen.

2.3. Mäusejäger Turmfalke

Beschreibung:

Während in den subtropischen und tropischen Gebieten viele Greifvögel die Stadt als Lebensraum erobert haben, brütet in unseren Städten meistens nur eine Greifvogelart - der Turmfalke (Falco tinnunculus). Dieser kleine, überwiegend rotbraun gefärbte Falke besitzt lange, schmale Flügel und einen langen Schwanz, der ihm im Fluge eine charakteristische Silhouette verleiht.

Lebensweise:

Die Stadt stellt für den Turmfalken eine künstliche Felsenlandschaft dar, deren zahlreiche Nischen und Klippen zum Brüten animieren. Außerdem bietet sie in ihren Randgebieten und ihrem Umland mit Mäusen und Kleinvögeln ein reiches Nahrungsangebot.

Besonders zur Paarungszeit im März oder April sieht man die eleganten Falken zu mehreren in "Schauflügen" gickernd hohe Kirchtürme und Fabrikschornsteine umkreisen. Dabei geraten manchmal zwei Männchen im Kampf um Brutplatz und Weibchen ernsthaft aneinander und trudeln ineinander verkrallt aus luftiger Höhe bis zur Erde hinab. Das Weibchen brütet reichlich vier Wochen und wird währenddessen vom Männchen mit Nahrung versorgt. Sind die Jungvögel, die anfangs noch ein weißes Dunenkleid besitzen, nach ungefähr weiteren vier Wochen flügge, werden sie von den Altvögeln in der für Greifvögel typischen "Bettelflugperiode" noch einige Wochen bis zur endgültigen Selbständigkeit betreut.

Die Nahrung des Turmfalken besteht zum überwiegenden Teil aus Mäusen. Der Turmfalke verdient als Endglied vieler Nahrungsketten, als biologischer Schädlingsbekämpfer in der Landwirtschaft und nicht zuletzt als natürliche Bereicherung der Stadtlandschaft unseren Schutz. Unvergeßliche Beobachtungen am "Falkenhorst" können der Dank für diese Mühe sein.

Gefährdungsursachen:

In Dresden gibt es ca. 100 Brutpaare des Turmfalken. Mit der großen Anzahl von Sanierungsmaßnahmen steigt jedoch die Gefahr des Rückganges erheblich, wenn nicht rechtzeitig Ersatzbrutplätze angeboten werden können.

Sanierungsarbeiten während der Brutzeit und Jungenaufzucht erforderten auch in Dresden die Rettung von Jungtieren. So wurden vom Naturschutzinstitut auf der Gutenbergstraße in Dresden-Johannstadt Jungvögel von ihrem Brutplatz, der durch Sanierungsarbeiten von den Altvögeln nicht mehr anfliegbar war, in einen Turmfalkenkasten auf das Dach eines gegenüberliegenden Hauses umgesetzt. Die Altvögel fütterten ihre Jungen nach ca. 10 h am neuen Niststandort, so daß diese Umsetzungsmaßnahme erfolgreich verlief. Für die Altvögel war die Umsetzung ihrer Jungen jedoch so prägend, daß sie weder ihren alten langjährigen noch den neuen Brutplatz je wieder annahmen.

Am Brutplatz Glasewaldtstraße in Dresden-Striesen konnten die Jungen jedoch nur noch durch Handaufzucht gerettet und ausgewildert werden. Sowohl Handaufzucht, bei der immer die Gefahr einer Prägung auf den Menschen besteht, als auch Umsiedlungsaktionen dürfen nur mit Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen und sollten stets eine Notlösung sein. In erster Linie ist es Aufgabe des Bauherren die Sanierung außerhalb der Brutzeit der Falken zu realisieren. Abstimmungen mit den Naturschutzbehörden sind in jedem Fall vorgeschrieben und auch erforderlich.

Der Brutplatz muß auch nach der Sanierung wieder für die Falken zur Verfügung stehen bzw. ein adäquater Ausgleich geschaffen werden.

Wenn die Jungen verhungern müssen, weil die Altvögel sanierungsbedingt nicht mehr am Brutplatz füttern können, ist dies nicht nur herzlos, sondern stellt auch einen der schwersten Verstöße gegen die Artenschutzbestimmungen dar.

Hilfsmaßnahmen:

Sanierungsarbeiten an Falkenbrutplätzen sollten generell außerhalb der Brutzeit erfolgen. Der Brutplatz sollte möglichst erhalten werden. Nistkästen an relativ ruhigen Plätzen in mindestens 8 m Höhe (am gleichen Gebäude und auf der gleichen Gebäudeseite) dienen als Ersatz für bereits verlorengegangene Brutplätze. Dabei ist auf freien Anflug und auf einen "Felswandeffekt" zu achten, d.h. die Kästen sind in das Mauerwerk zu integrieren oder hinter nicht genutzte Hausflur- oder Dachbodenfenster zu montieren.

Wenn der alte Brutplatz nicht erhalten werden kann und eine Sanierung während der Brutzeit und Jungenaufzucht bevorsteht (Ausnahmegenehmigung !), ist vorher ein Kasten an ungestörter Stelle anzubringen. In der Regel ist die Prägung auf den gewohnten Brutplatz so stark, daß dieser von den Altvögeln zuerst aufgesucht wird. Deshalb ist es sinnvoll, den alten Brutplatz abzusperren, um die Altvögel zum Aufsuchen des bereitgestellten Ersatzkastens zu veranlassen. Diese Verfahrensweise ändert nichts an dem Prinzip, den alten Brutplatz für die Zeit nach der Modernisierung zu erhalten und wieder zugänglich zu machen.

2.4. Problemvogel Straßentaube


Abb. 2: Straßentaube (Columba livia forma domestica)


Abb. 2b: Straßentaube in Dresden-Gorbitz, von den Gefiederfarben der Felsentaube durch Zuchttauben eingekreuzte Braunfärbung

Beschreibung:

Tauben gehören zu den Vögeln, die sich dem Menschen sehr eng angeschlossen haben. In unseren Städten kommen häufig Ringel- und Türkentaube vor. Die eigentlichen "Straßentauben" aber sind die verwilderten Haustauben (Columba livia forma domestica), die wahrscheinlich Mischpopulationen aus wilden Felsentauben und verwilderten Haustauben darstellen. Durch die vielen verschiedenen Farbvarianten kann man kein einheitliches Aussehen der Straßentauben beschreiben.

Lebensweise:

Straßentauben bauen in Nischen und schadhaften Stellen der Häuser ihre Nester und ziehen in ihnen bis zu dreimal im Jahr ihre Brut auf. Da sie sehr flexibel in ihrer Brutplatzwahl sind und ein breites Nahrungsspektrum haben, leben sie oftmals zu Hunderten oder gar Tausenden in Großstädten, was allerdings auch Probleme verursacht. Der ätzende Kot der Straßentauben beschädigt die Substanz vieler Wohngebäude und wertvoller Denkmäler. Außerdem sind bei Massenvorkommen Tauben Überträger von Parasiten und Krankheitserregern.


Abb. 3: Bestandsentwicklung der Straßentaube im Testgebiet Südvorstadt Budapester Straße in den Jahren 1975-82, 1996 – 1999

Die Verringerung des Stadttaubenbestandes ist allerdings sehr schwierig. Weder die "Pille" noch Abschuß oder Zwangsumsiedlung stellen für die Großstädte praktikable Mittel dar. Mit dem Zerstören der Gelege, dem Verbauen der Brutmöglichkeiten und dem Auslegen von Giftködern werden außerdem oft andere schutzbedürftige Arten wie Dohlen, Turmfalken, Schleiereulen und verschiedene Wildtauben geschädigt. Anhand populationsdynamischer Untersuchungen wurde nachgewiesen, daß auch nach einer 80%igen Vergiftung des Taubenbestandes der Ausgangszustand in der 5. Generation wieder erreicht ist.

Dringend sollte darauf geachtet werden, daß Straßentauben keinesfalls gefüttert werden, da sie sich durch das erhöhte Nahrungsangebot nur noch stärker vermehren. Jede Taubenabwehrmaßnahme ist nutzlos, wenn gleichzeitig nicht auch die Unterstützung der Population durch zusätzliche Fütterung unterbunden wird!

Abwehrmaßnahmen

Die Fluglochmaße werden exakt auf die zu fördenden Arten abgestimmt.

Durch die Duldung von Rabenvögeln und die Förderung von Greifvögeln als natürliche Feinde der Straßentauben wird auch in der Stadt eine natürliche Bestandsregulation wirksam.

Wenn Turmfalken Nistkästen besiedeln, werden die Tauben während der Brutzeit von April bis August ohnehin ferngehalten. Da Tauben an fast jedem Gebäude nisten können, kann davon ausgegangen werden, daß das Anbringen von Turmfalkenkästen nicht zur Steigerung der Taubenpopulationen beiträgt, sondern eher mäßigend wirkt.

Durch Gebäudesanierungen ist der Straßentaubenbestand in Dresden rückläufig (s. Abb. 3).

Ein völliges Ausrotten der Straßentauben in unseren Städten ist generell nicht möglich und sollte auch nicht das Ziel aller Maßnahmen sein.

2.5. Ein Einwanderer aus Asien - die Türkentaube


Abb. 4: Türkentaube (Streptopelia decaocto)

Beschreibung;

Häufig können wir in unseren Städten zierliche, hellisabell gefärbte Tauben beobachten, die sich deutlich von den größeren Haustauben unterscheiden. Betrachtet man eine solche Taube aus der Nähe, so fällt der halbmondförmige schwarze Nackenring auf. Diesem Halbmond verdankt sie ihren Namen: Türkentaube (Streptopelia decaocto).

Lebensweise:

Die Türkentaube hat eine interessante Ausbreitungsgeschichte. Im 16. Jahrhundert gelangte sie aus ihren ursprünglichen Brutgebieten in Indien und China durch die Hilfe des Menschen nach Kleinasien. Sie vermehrte sich dort rasch, da sie nach islamischen Brauchtum geschützt wurde, was dazu beitrug, daß sie sich bald nordwärts in die von Türken okkupierten Balkanländer ausbreitete. Die eigentliche Expansion begann erst 1930, als sie sich von Südeuropa in nördlicher und westlicher Richtung mit beeindruckender Geschwindigkeit ausbreitete. 1943 tauchten die ersten Türkentauben in Wien auf, 1946 brütete sie schon auf deutschem Boden, vier Jahre später war Schweden erreicht und 1955 stellten die britischen Ornithologen die ersten Bruten auf dem Inselreich fest. Ihr Siegeszug durch Europa war damit immer noch nicht beendet, denn jährlich eroberte sie weitere 74 000 Quadratkilometer.

Inzwischen ist die Türkentaube in fast allen europäischen Städten eine häufige Erscheinung geworden. Der typische Balzruf "duhduhdu" der Männchen ist oft stundenlang von den Antennen der Dächer zu hören. Ihr auffälliger Balzflug führt sie nach steilem Aufsteigen und langsamen Gleitflug zurück zum Ausgangspunkt. Interessant ist, daß diese zum indo-afrikanischen Faunentyp gehörende Vogelart auch unseren Wintern trotzt. Das ist sicherlich auf das reichliche Nahrungsangebot zurückzuführen, das es ihr ermöglicht, in vielen Stadtbereichen Nahrung zu finden. Katastrophal wird es für die Türkentauben jedoch in harten Wintern bei Eisregen und Temperaturen unter minus 10° Celsius. Im Gegensatz zu unseren einheimischen Vögeln ist ihr Gefieder solchen Extremen nicht angepaßt, sondern friert sofort zusammen. So erfroren im Kältewinter 1978/79 über 300 Türkentauben auf dem Gelände des Berliner Tierparks. Solche natürlichen Bestandseinbußen werden aber normalerweise rasch wieder ausgeglichen.

Gefährdungsursachen:

In den letzten Jahren ist der Türkentaubenbestand in vielen Orten deutlich zurückgegangen.

Abb. 5: Bestandsentwicklung der Türkentaube im Dresdner Stadtteil Mickten-Kaditz von 1973 - 2000

Abb. 6: Bestandsentwicklung der Türkentaube im Testgebiet Südvorstadt Budapester Straße in den Jahren 1975-82, 1996 - 1999

Ihre überwiegend pflanzliche Nahrung besteht aus Früchten und Samen, Keimlingen, grünen Blättern, reifen Holunderbeeren und Tierfutter aus Farmen und Tiergärten. Nicht zuletzt deshalb dürfte das Verschwinden von Kleinviehhaltungen (z.B. Geflügelhöfe) sowie die Verdrängung des Getreideanbaus aus dem Stadtgebiet eine wesentliche Ursache für die Bestandseinbußen sein. Durch die zunehmende Bebauung in der Stadt Dresden, der vor allem auch Grünflächen zum Opfer fallen, steigt die Gefahr, daß sich der Türkentaubenbestand weiter verringert.

Hilfsmaßnahmen:

Aufgrund ihrer niedrigen Siedlungsdichte gehen von der Türkentaube keine Gefahren als Krankheitsüberträger aus. Ihre wenigen Nistplätze an Gebäuden sollten daher toleriert und Ruhestörungen während der Brut vermieden werden. Das Anpflanzen von Bäumen und einheimischen Pflanzenarten kann helfen, die Türkentaube auch weiterhin als eine Bereicherung der Großstadtfauna zu erhalten.

2.6. Welteroberer Haussperling

Beschreibung:

Einer der häufigsten Stadtvögel ist der Haussperling (Passer domesticus). Obwohl er sehr bekannt ist, können viele Leute nicht das Männchen vom Weibchen unterscheiden. Während Jungvögel und Weibchen ein dezentes graubraun gestricheltes Gefieder besitzen, was ihnen ein sanftes Aussehen verleiht, ziert das Männchen ein schwarzer Kehlfleck, ein dunkelgrauer Scheitel und ein kastanienbrauner Nacken.


Abb. 7: Haussperling (Passer domesticus)

Lebensweise:

Zwei- bis viermal im Jahr ziehen die Haussperlinge etwa fünf Nachkommen auf. Sperlingsfamilien bleiben recht lange zusammen. Selbst wenn die Jungvögel schon flügge sind, betteln sie noch oft ihre Eltern um Futter an. Eindrucksvoll ist das vielstimmige Tschilpen an den Schlafplätzen der Sperlinge, die von Juni bis März bis mehrere tausend Exemplare umfassen können.

Ursprünglich in Europa, Nordafrika und großen Teilen Asiens zu Hause, ist er vom Menschen auch auf die anderen Kontinente einbürgert worden und heute in Arktisstationen wie auch im feuchtheißen Amazonien, auf Hawaii, den Bermudas oder in Australien zu beobachten. So verwundert es nicht, daß die Siedlungsdichte des Haussperlings direkt von der Bevölkerungsdichte des Menschen abhängt und der Haussperling zum häufigsten Vogel des Erdballs geworden ist.

Unser einfacher Sperling ist der Namensgeber der größten, artenreichsten Vogelordnung der Welt, der Sperlingsvögel. Fast drei Fünftel der etwa 9200 heute lebenden Vogelarten gehören zu ihnen; vom winzigen Goldhähnchen bis zum großen Kolkraben oder Paradiesvogel. Wurden früher Sperlinge zur Familie der Finken gerechnet, so zählen sie heute zu den Webervögeln; eine Verwandtschaft, die man beim Vergleich der liederlichen Nester der Sperlinge mit den kunstvollen Bauten ihrer vorwiegend in Afrika beheimateten Vettern kaum glauben mag. Die Baumnester des südeuropäischen Weidensperlings (Passer hispaniolensis) erinnern schon eher an diese Familienzusammengehörigkeit.

Gefährdungsursachen:

Ursprünglich als "Gassenjunge der Vogelwelt" bekannt und häufig in kleinen Kolonien und Trupps vorkommend, verfügt der Haussperling über ein breites Nahrungsspektrum und ist auch bei der Nistplatzsuche flexibel. Durch Gebäudesanierung, Flächenversiegelung und Rückgang der Landwirtschaft im Stadtgebiet sank jedoch auch für diesen Vogel sowohl das Brutplatz- als auch das Nahrungsangebot (Samen, Früchte, Knospen und Insekten). Die Populationsentwicklung des bei uns ganzjährig auftretenden Haussperlings ist auch in Dresden rückläufig (siehe Abb. 9). Die Stadt München startete sogar ein spezielles Artenschutzprogramm für den einst ganz gewöhnlichen Haussperling um dem Bestandsrückgang zu begegnen.

Im Rahmen einer Internet-Recherche (im August 2000) stießen wir auf die Mitteilung, daß es in London und Glasgow praktisch keine Sperlinge mehr gibt. Die Zahl der brütenden Vögel allgemein hat sich in den letzten 25 Jahren mehr als halbiert. Ein Projekt, von der Royal Society for the Protection of Birds (RSPB) ins Leben gerufen, wird sich anläßlich dieser traurigen Ergebnisse mit dem Sperling in der dortigen Region beschäftigen.


Abb. 8: Bestandsentwicklung des Haussperlings im Testgebiet Südvorstadt Budapester Straße in den Jahren 1975-82, 1996 - 1999

Hilfsmaßnahmen:

Da Haussperlinge auch in Höhlungen von Mauern und Gebäuden brüten und diese durch Sanierungsmaßnahmen ihre Funktion als Nistplatz verlieren, stellen sowohl der Einbau von höhlenartigen Nistbausteinen als auch das Anbringen von Nistkästen am Gebäude eine Hilfe dar. Fassadenbegrünungen und naturnahe Gartengestaltung können außerdem Nahrungsgrundlage und Brutmöglichkeiten erweitern.

 

2.7. Die Dohle - ein Rabenvogel wird selten

Beschreibung:

Die Dohle (Corvus monedula) ist ein kleiner Rabenvogel mit einfarbig schwarzem Gefieder, von dem sich die graumelierten Nackenbereiche deutlich abheben. Auffällig ist die helle Iris der Augen, die ihr ein charakteristisches "Gesicht" verleiht.

Lebensweise:

Die Dohle ist in ganz Europa verbreitet. Im Laufe der Jahrhunderte wurde der ursprünglich in Baumhöhlen und Felsen brütende Vogel zum Kulturfolger und begann seine Jungen u.a. in Lüftungslöchern oder Mauernischen größerer Wohngebäude oder Industriebauten, an strukturreichen Fassaden historischer Gebäude oder in Kirchtürmen aufzuziehen. Sie bewohnt aber auch Baumhöhlen in Laubwäldern, höhlenreichen Altholzbeständen und Parkanlagen. Dabei brüten Dohlen bevorzugt in größeren Kolonien; das ausgeprägte Sozialverhalten ist bei der Nahrungssuche und auch an den Schlafplätzen auffällig. Dohlen sind zur Zug- und Winterzeit häufig mit Saatkrähen vergesellschaftet.



Abb. 9: Dohle (Corvus monedula)

Ab Ende März bis Anfang Mai legen sie 4-7 Eier, die sie innerhalb von 16-19 Tagen ausbrüten. Während dieser Zeit wird das brütende Weibchen vom Männchen gefüttert. Das breite Nahrungsspektrum reicht von Insekten, Würmern und Schnecken bis zu Früchten.

Gefährdungsursachen:

Neben der Verringerung des Nahrungsangebotes (durch Bebauung oder Monokulturen) sind in erster Linie die großflächige Sanierung und der Abriß von Häusern als Gefährdungsursachen zu nennen. Die Dohle kann zwar bei sich verschlechternden Brutplatzmöglichkeiten an Gebäuden auf Ersatzbrutplätze in Bäumen ausweichen, die dabei aber meist auftretende Vereinzelung der Brutpaare verringert den Bruterfolg wesentlich. Die günstigeren Bedingungen des Koloniebrütens (z.B. bessere Feindsicherheit) garantieren größeren Bruterfolg, weshalb bei Schutzmaßnahmen auf die Erhaltung bzw. Schaffung von Brutkolonien größter Wert gelegt werden sollte. Bestandsrückgänge sind nicht nur in Deutschland, sondern auch in vielen anderen europäischen Ländern zu verzeichnen. In Dresden ging die Anzahl der Brutpaare auf weniger als 40 zurück. Die Dohle wurde in der Roten Liste Sachsens 1999 in die Kategorie "gefährdet" eingestuft.

Hilfsmaßnahmen:

Seit 1993 gibt es ein "Artenhilfsprojekt Dohle" der Unteren Naturschutzbehörde Chemnitz und des Vereins Sächsischer Ornithologen (VSO), dem sich in Dresden insbesondere das Jugend-Öko-Haus anschloß. Auf dieser Grundlage wurden bereits eine ganze Reihe von Maßnahmen in die Praxis umgesetzt, um ein lokales Aussterben dieses Vogels zu verhindern. In Abstimmung mit den verschiedenen Interessengruppen (Mieter, Vermieter, Bauherren, Naturschutzbehörden) kann eine Montage von Nistkästen an geeigneten Gebäuden die Bestandssituation verbessern.

Anbringungskriterien:

Unterhalb des Einflugloches dürfen sich keine Simse o.ä. befinden, da diese Landeplätze für Haustauben darstellen (Verhinderung von Taubenbruten)

Mindestanbringungshöhe 8-10 m

Stets mehrere Kästen zusammen aufhängen, da Dohlen Koloniebrüter sind.

2.8. Kirchgänger Schleiereule

Beschreibung:

Die Schleiereule (Tyto alba) ist sehr hell gefärbt, ihre Brust ist oft reinweiß, die Flügel- und Rückenpartien sind dunkler gelblichweiß. Ihren Namen verdankt diese mittelgroße Eule dem typisch herzförmigen, weißen Gesichtsschleier. Davon deutlich abgesetzt sind große dunkle Augen, die sie als einen spezialisierten Nachtjäger kennzeichnen.

Lebensweise:

Die Schleiereule ist ein weitverbreiteter Vogel in unserer Welt (Kosmopolit) und bildet dabei mehrere geographische Unterarten. Das Verbreitungszentrum dieser Art sind die subtropischen und tropischen Regionen. Aufgrund ihres spezifischen Körperbaues bildet sie eine eigene Eulenfamilie: Tytonidae. In strengen Wintern erleiden die Eulenpopulationen durch ihre mangelnde Anpassung an Schnee und Kälte hohe Verluste. Deshalb kommt sie auch selten in Gebieten über 600 m Höhe vor. Durch große Fruchtbarkeit, variable Gelegegröße und Mehrfachbruten können solche witterungsbedingten Verluste meistens wieder ausgeglichen werden. Die Gelegegröße ist vom Nahrungsangebot abhängig. Vorrangig werden Feldmäuse erbeutet, auch andere Mäusearten, seltener Vögel, Großinsekten und Amphibien. In "Mäusejahren" kommt es gehäuft zu Zweit- und manchmal sogar zu Drittbruten. Normalerweise werden 4-6, im Einzelfall auch bis zu 11 Eier gelegt. Bei sehr geringem Nahrungsangebot kommen auch Totalausfälle vor. Die Schleiereule brütet in Kirchen und Scheunen (Taubenschläge), außerdem in Ruinen. Die Brut beginnt Ende April bis Mitte Mai. Das Weibchen bebrütet die länglich weißen Eier allein und wird dabei vom Männchen mit Beute versorgt. Die Jungen schlüpfen nach 30-34 Tagen im Abstand von 2 Tagen. Infolge des Legeabstandes sind die Größenunterschiede der Jungen deutlich zu erkennen. Nach 60-70 Tagen fliegen die jungen Eulen annähernd zum gleichen Zeitpunkt aus. Nach knapp 3 Monaten verlassen die Jungvögel ihr elterliches Revier, wobei Strecken um 100 km zurückgelegt werden (Spitzenwerte liegen bei 1800 km). Junge Schleiereulen sind durch den Straßenverkehr und kalte Winter besonders gefährdet.

Nach Einbruch der Dämmerung verläßt die Schleiereule ihren Tageseinstand und geht in der offenen Kulturlandschaft entlang von Hecken, Feldrainen, Straßen und Gräben auf die Jagd. Landschaften mit Strukturelementen wie Streuobstwiesen, Feuchtwiesen oder Brachland sind besonders wertvolle Jagdgebiete für die Eulen.

Gefährdungsursachen:

Die zunehmende Intensivierung der Landwirtschaft sowie die Zersiedlung (Bau von Straßen, Wohn- und Gewerbegebieten auf der "grünen Wiese") der Landschaft sind Gründe für den Rückgang der Art. Der dadurch bedingte Nahrungsmangel und die schlechte Erreichbarkeit der Nahrung gefährdet die Jungenaufzucht. Besonders im Winter findet die Schleiereule auf intensiv genutzten Flächen kaum Nahrung (fehlende Druschplätze mit Mäusen und Kleinvögeln). Weitere Verluste werden durch den Straßenverkehr und hohen Feinddruck (vor allem durch den Steinmarder) verursacht. Bedeutend für die Bestandsrückgänge ist auch der Mangel bzw. Verschluß von Nistplätzen. Eine Untersuchung in Brandenburg hat ergeben, daß viele potentiell von der Schleiereule nutzbare Brutplätze verschlossen waren. 90% der Kirchen waren unzugänglich, Scheunen wurden umgebaut und aus Unwissen oder übertriebenem Ordnungssinn keinerlei Öffnung gelassen. Mittlerweile gibt es in Dresden nur noch ca. 3 Brutpaare dieser Vogelart.

Hilfsmaßnahmen:

Wichtig sind Einflugöffnungen an Gebäuden, eventuell kombiniert mit der Anbringung von Nisthilfen direkt hinter dem Einflugloch. Im Kreis Angermünde konnte die Anzahl der Brutpaare u.a. durch Bereitstellen von Nisthilfen von 2 auf 28 Paare gesteigert werden.

Anbringungskriterien für Nisthilfen:

Die Lebensraumstruktur muß vielseitig sein und besonders den Jagdansprüchen der Art genügen. Sinnvoll sind Anbringungen an oder in der Nähe ehemaliger Brutplätze Ehemalige, aber verschlossene Nisträume sind wieder zu öffnen

An Kirchen sind die Einflugöffnung direkt in den Turmhelm einzubauen. Es sollten immer zwei Öffnungen (20x20 cm) vorhanden sein: Eine Öffnung, damit sich die Eule tagsüber im Gebäude aufhalten kann (im Winter wichtig zur Beutejagd) und

eine Öffnung, hinter welcher der Nistkasten angebracht wird. So entsteht Sicherheit vor nestplündernden Mardern und Verschmutzung im Innenraum des Gebäudes bleibt aus.

Oder:im Inneren des Gebäudes wird eine Brutnische ("Schleiereulenstube") eingerichtet. Der Vorteil ist, dass die Jungvögel Flugübungen im Gebäude machen können. Dabei muß auf Sicherheit vor dem Marder geachtet werden!

Der Kasten sollte an Ort und Stelle montiert werden. Der Nistkastenboden wird mit zerfaserten alten Gewöllen oder Hobelspänen bedeckt. Wo z.B. der Turmfalke die Nistmöglichkeit nutzt, wird noch ein zweiter Nistkasten angebracht; beide Arten dulden sich nebeneinander. Günstig ist es, wenn mehrere offene Scheunen oder andere Gebäude nebeneinander stehen. Sie bieten Schlafplätze und im Winter geeignete Jagdgebiete.

2.9. Waldkauz - Stadtkauz

Beschreibung:

Der knapp krähengroße Waldkauz (Strix aluco) besitzt im Vergleich zur Schleiereule eine rundlichere Gestalt. Erkennbar ist er an seinem grob gestrichelten Federkleid, das zwischen Grau- und Brauntönen individuell verschieden variieren kann. Wie die Schleiereule besitzt er große dunkle Augen, denn auch seine Beuteflüge finden meistens nachts statt.

Lebensweise:

Bereits in Januarnächten sind die Balzrufe des Waldkauzes zu hören. Seine langgezogenen, heulenden "huhuu"-Reihen, unterbrochen durch gellende "kiewitt"-Schreie, erschallen vor allem in hellen Vollmondnächten. Seine Hauptnahrung bilden Mäuse, von denen ein Altvogel täglich etwa drei Stück benötigt. Er vermag auf seinen Beuteflügen auch Säugetiere bis zur Größe eines Kaninchens und taubengroße Vögel, manchmal sogar kleinere Eulen und Greifvögel zu überwältigen.

Als anpassungsfähige Vogelart ist der Waldkauz auch in menschlichen Siedlungen anzutreffen. Besonders das große Nahrungsangebot (u.a. Haussperlinge, Amseln, Tauben), die gute Erreichbarkeit der Nahrungsflächen und die verbesserten klimatischen Bedingungen bieten eine günstige Lebensgrundlage. Gibt es keine geeigneten Baumhöhlen, dann brütet der Waldkauz in Kirchtürmen, Dachböden, Ställen, großen Nistkästen, in verlassenen Greifvogelhorsten. Ein eigenes Nest baut er wie alle Eulen nicht. Da die Käuze zeitig im Frühjahr mit der Brut beginnen, werden die Jungen oft schon im April flügge.

Gefährdungsursachen:

Die Meldungen über brütende oder brutverdächtige Käuze im Dresdner Stadtgebiet sind seit Mitte der 80er Jahre deutlich weniger geworden. Aktuelle Nachweise konzentrieren sich auf große Parks ("Großer Garten") und große Friedhöfe; Meldungen aus dichter bebauten Gebieten sind eine Ausnahme geworden. Wie viele andere in die Stadt eingewanderte Vogelarten ist somit auch der Waldkauz durch Brutplatz- und Nahrungsmangel langfristig bedroht. Dabei sank in den letzten Jahren insbesondere das Angebot an zur Brut geeigneten Gebäudenischen und Baumhöhlen. Als besonders häufige stadttypische Todesursachen wurden beim Waldkauz Unfälle mit Bahnen und Leitungsdrähten sowie Straßenverkehrsopfer festgestellt.

Hilfsmaßnahmen:

Für den Waldkauz kann das Anbringen eines Nistkastens (Außenabmessung in cm: H 46, B 29, T 30, Einfluglochdurchmesser 12, Einflughöhe 25) hilfreich sein. In Gebieten, wo andere Eulenarten, insbesondere Sperlings-, Rauhfuß- oder Steinkauz vorkommen, sollte zum Schutz dieser selteneren Arten auf das Aufhängen von Waldkauzkästen verzichtet werden. Wichtig ist damit die Konsultation von entsprechenden Fachleuten. Nicht genutzte Schleiereulenkästen werden auch vom Waldkauz angenommen, so daß die Anbringung dieser Kästen auch im Stadtgebiet in der Nähe von Parkanlagen oder Friedhöfen sinnvoll ist.

2.10. Fledermäuse - übersehen und verkannt

Beschreibung:

In Deutschland kommen 22 Arten dieser Tiergruppe vor, die sich ausschließlich von Insekten, die sie im Flug erbeuten, ernähren. Fledermäuse haben sich an die Jagd in der Dämmerung und in der Nacht durch die Nutzung des Ultraschallsystems angepaßt. Die Tiere stoßen Ultraschallaute durch Maul oder Nase aus, empfangen das von Hindernissen zurückgeworfene Echo und differenzieren so Entfernung, Richtung und Struktur des Gegenstandes. Die Anpassung an das Fliegen ist deutlich in ihrem Körperbau zu erkennen. Zwischen den Fingern, Beinen und dem Körper befindet sich die Flughaut. Diese ist von vielen Gefäßen durchzogen, die die Versorgung mit Nährstoffen sichern. Die Tiere sind am Körper fast vollständig behaart. Es treten verschiedene Formen der Ohr- und der Gesichtsgestaltung auf, die sich in Anpassung an die jeweilige Jagdweise entwickelt haben. Die Tiere besitzen ein kräftiges Gebiß zum Zerkleinern der Insekten. Die Weibchen haben wie alle Säugetiere Milchzitzen, durch welche die Jungen mit Milch ernährt werden. Einige Arten besitzen jedoch auch Haftzitzen, an denen die Jungen bis zu einer gewissen Größe herumgetragen werden. Die Größen variieren zwischen den einzelnen Arten stark. So beträgt die Kopf-Rumpf-Länge der kleinsten heimischen Art, der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) ungefähr 3,5 cm, die der größten Art, des Mausohrs (Myotis myotis) jedoch rund 7-8 cm.


Abb. 10: Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

Lebensweise:

Bei den Fledermäusen können zwei Gruppen unterschieden werden. Die eine Gruppe der Fledermäuse hat sich auf das Leben in Bäumen spezialisiert. Sie nutzt Spechthöhlen, ausgefaulte Astlöcher, Risse und Spalten hinter Rindenstücken als Quartiere. Sie werden auch vielfach als "Baumfledermäuse" bezeichnet. Die andere Gruppe, die "Hausfledermäuse", stammt ursprünglich aus Felsgebieten, konnte sich aber durch die Schaffung von felsähnlichen Quartieren auch in Häusern ansiedeln. Einige Arten nutzen sowohl Baum- als auch Hausquartiere, die sich jedoch jahreszeitlich unterscheiden.

Verschiedene Fledermausarten haben sich auf bestimmte Insektengruppen, die nur in spezifischen Biotopen vorkommen, spezialisiert. Dabei reicht die Spezialisierung von der Jagd auf Großinsekten im freien Luftraum durch den Großen Abendsegler (Nyctalus noctula) bis zum Ablesen von Beutetieren von den Zweigen im Rüttelflug durch die Langohren (Plecotus spec.). Durch die Spezialisierung auf bestimmte Insektengruppen und Quartiere sind die Tiere Bioindikatoren für eine strukturreiche Landschaft. Die Tiere müssen als Insektenfresser ihren Lebenszyklus nach dem stark schwankenden Angebot ihrer Beutetiere richten.

Die Weibchen bringen ein bis zwei nackte und blinde Jungen ab Ende Mai, zum Zeitpunkt der größten Nahrungsdichte, zur Welt und säugen diese im Verband mit anderen Weibchen in den sogenannten Wochenstuben. Die Männchen suchen in dieser Zeit, vermutlich zur Verminderung der innerartlichen Nahrungskonkurrenz, meist separate Männchenquartiere auf, die häufig gewechselt werden. Die Jungen öffnen nach wenigen Tage die Augen und werden, abhängig von Nahrungsangebot und Witterung, nach drei bis sechs Wochen flugfähig. Nach der Auflösung der Wochenstuben Ende August beginnt die Paarungszeit, in der die Männchen einiger Arten Paarungsquartiere bilden, dort die Weibchen anlocken und in haremsähnlichen Gesellschaften begatten. Die Paarung wird im Winterquartier teilweise fortgesetzt.

Wenn die Durchschnittstemperatur sinkt und sich das Nahrungsangebot verringert, ziehen die Fledermäuse in Winterquartiere, die im Extremfall bis zu 1500 km entfernt sein können. Dabei ist die Wanderfähigkeit von Art zu Art verschieden. Während der Zeit des Winterschlafes reduzieren sie die Stoffwechselvorgänge, schränken Herzschlag- und Atemfrequenz ein und zehren so von den im Herbst angefressenen Fettreserven.

Mit dem erhöhten Umgebungstemperaturniveau verlassen die Tiere ab März das Winterquartier und begeben sich in ihre Sommerquartiere. Mit dem Ausflug aus dem Winterquartier setzt auch der Eisprung ein und die Eizelle wird mit dem, seit der Begattung gespeicherten Sperma der Männchen befruchtet. Die Zeit nach dem Verlassen der Winterquartiere ist für die Tiere am kritischsten, da die Fettreserven des Winters aufgebraucht sind und das Nahrungsangebot noch nicht ausreichend entwickelt ist. Die Tiere verfallen deshalb an kühlen Tagen in die Tagesschlaflethargie, die ähnlich dem Winterschlaf der Einsparung von Energie dient.


Abb. 11: Sommerkolonie vom Großen Mausohr (Myotis myotis)

Bestandssituation in Dresden:

Im Stadtgebiet wurden folgende "Hausfledermäuse" festgestellt (Tab. 1.).

Art

Quartiere in Gebäuden

Wasserfledermaus (Myotis daubentoni)

enge Spalten unter Dächern, Mauerspalten von

Flußbrücken, hinter Fensterläden, in Dachstöcken, Turmgeschossen von Kirchtürmen, Bretterverschalungen, Wandverkleidungen

Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)

sehr enge Spalten (Kontakt zur Unterlage mit Rücken und Bauch), in Zwischendächern, Hohlräumen und Putzblasen, Fassaden oder hinter Fensterläden

Graues und Braunes Langohr

(Plecotus austriacus und auritus)

Spalten in Dachböden, Zapfenlöcher u.ä.

Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus)

Zwischendächer, Spalten an und in Gebäuden

Zweifarbfledermaus(Vespertilio murinus)

Zwischendächer, Winterquartiere in Mauerspalten hoher Gebäude(Plattenbauten)

Großer Abendsegler (Nyctalus noctula)

Hohlräume hinter Fassaden von hohen Gebäuden (Plattenbauten, Fabriken, Kirchen u.ä.)

Dabei handelt es sich um Einzelbeobachtungen, die das Vorhandensein bzw. die Ansiedlung anderer Arten nicht ausschließen.

Gefährdungsursachen:

Fledermäuse gehören zu den gefährdeten Säugetierarten Mitteleuropas. Ihr Aussehen und ihre ungewöhnliche Fähigkeit, sich mit Hilfe eines für die Menschen lange unverständlichen Orientierungsvermögens, durch die Nacht zu bewegen, sorgten bereits im Mittelalter dafür, daß diese Nachtjäger verfolgt und dezimiert wurden. Ein weiterer Punkt, der oft zu Mißverständnissen im Umgang mit Fledermäusen führt, ist die Übertragung von Krankheiten. Die Wahrscheinlichkeit ist dabei geringer als bei anderen Wild- und Haustieren. Einfache Verhaltensmaßregeln, die für alle wildlebenden Tiere gelten, dienen hier sowohl zum Schutz der Tiere als auch der Menschen.

Die Tiere sollten nicht angefaßt werden. Quartiere sind in keiner Weise zu stören. Beim Fund von verletzten oder kranken Tiere sollten unbedingt sofort Fachleute informiert werden.

Heute sind die Fledermäuse durch veränderte Umweltbedingungen stark bedroht. Obwohl in Sachsen noch 18 Arten vorkommen, sind ihre Bestände so zurückgegangen, daß sie ohne Ausnahme in die Rote Liste der gefährdeten Wirbeltierarten von Sachsen aufgenommen werden mußten. Alle Arten sind nach der Bundesartenschutzverordnung strengstens geschützt. Die Ursachen für den Rückgang der heimischen Fledermäuse liegen im Zusammenwirken verschiedener Faktoren.

Verlust geeigneter Nahrung durch:

Übermäßige Pflege von Gärten, Parkanlagen und Grünflächen, botanische und damit entomologische Verarmung intensiv genutzter Wiesenflächen, zunehmende Bebauung der Nahrungsräume und Ausbringung von Insektiziden

Reduzierung der Quartierbestandes durch:

Sanierung der Altbausubstanz, Verschließen von Spalten an Fassaden und Dächern von Wohnhäusern, Kirchen, Schlössern und Industriebauten, fugenlose und strukturarme Errichtung neuer Gebäude, Verschluß oder Störung bzw. Vernichtung der Winterquartiere und Behandlung von Dachstühlen oder anderen Holzteilen mit toxischen Holzschutzmitteln, die die Tiere bei der Fellpflege aufnehmen. Weiterhin wirkt der Verlust von höhlen- und spaltenreichen Alt- und Totholzbeständen.

Eine weitere Rückgangsursache ist die Anreicherung von Giften (Pestiziden) in Nahrungstieren und damit die indirekte Vergiftung der Fledermäuse.

Akute Gefahren gehen im Stadtgebiet vor allem von der Sanierung der Alt- und Plattenbausubstanz aus. Zum Beispiel wurden Fledermäuse in einer tiefen Dehnungsfuge zwischen zwei Wohnblöcken im Dresdner Stadtteil Gorbitz festgestellt. Aufgrund der laufenden Sanierungsarbeiten war es nicht möglich, das Quartier zu erhalten. Als Ausgleichsmaßnahme wurden gemeinsam mit der Wohnungsbaugesellschaft Nordwest Fledermausbretter angebracht. Auch Sichtbeobachtungen aus den Stadtteilen Johannstadt und Prohlis lassen Quartiere in den Plattenbauten vermuten. Dies bestätigt sich durch Beobachtungen und Nachweise aus anderen ostdeutschen Städten wie Chemnitz und Neubrandenburg. Allerdings besteht in Bezug auf die Quartiernutzung noch erheblicher Forschungsbedarf.

Da systematische Erfassungsergebnisse fehlen, kann nur vermutet werden, dass viele Quartiere durch Sanierungstätigkeit zerstört und vielen Tieren damit direkt durch Einschließen in ihren Quartiere oder indirekt durch Verlust der Quartiere die Lebensgrundlage entzogen wird. Die nächtliche Lebensweise und die schwierige Erfassung läßt auch heute noch viele Fragen unbeantwortet.

Hilfsmaßnahmen:

Hausbewohnenden Fledermausarten Quartiere zu schaffen, kann mit einfachsten Mitteln realisiert werden. So genügt in einzelnen Fällen die Öffnung des Dachbodens, durch Ankippen von Dachluken oder Einsetzen von Lüfterziegeln ohne Siebteil. Komplexere Lösungen sind das Anbringen von Holzverschalung, Kästen und Einbausteinen. Am wichtigsten ist der Erhalt von bestehenden Quartieren.

Wichtige Hinweise zu Schutz- und Hilfsmaßnahmen:

Die Anwesenheit von Fledermäusen im oder am Haus bleibt sehr häufig unbemerkt. Es ist deshalb ratsam, vor Sanierung oder gar Abriß eines Gebäudes, Dachböden und Nischen nach Kotspuren abzusuchen. Fledermauskot ähnelt Mäusekot, ist aber glänzend und spröde. Beim Zerreiben zerkrümelt der Kot durch den Chitinanteil der Insekten sehr stark und zeigt eine lose Struktur. Gibt es Hinweise auf Vorkommen, muß die Naturschutzbehörde benachrichtigt werden. Störungen bei bereits vorhandenen Kolonien und Einzelvorkommen sind zu unterlassen! Fledermäuse sind außerordentlich störungsempfindlich. Störungen können eine gesamte Wochenstube gefährden. Durch ein Aufheizen der heterothermen Tiere bei Störung tritt ein unter Umständen lebensbedrohlicher Energieverlust ein. Bitte benachrichtigen Sie bei der Entdeckung von belegten Quartieren sofort die Naturschutzbehörden und überlassen Sie die Kontrolle einem Fledermausexperten. Fledermausquartiere bleiben den Naturschutzbehörden häufig unbekannt. Um die Quartiere schützen zu können, ist der Fledermausschutz auf die Kenntnis der Quartiere angewiesen. So ist die Zusammenarbeit mit der Bevölkerung unbedingt nötig.

Schaffung von Quartieren, die zugluft- und störungsfrei sind:

Von April bis September Dachluken geöffnet lassen (ca. 7 cm sind ausreichend), aber nur eine pro Dachraum (Vermeidung von Zugluft). Einbau von ein bis drei unglasierten Lüfterziegeln auf derselben Dachseite, im unteren Drittel der Dachschräge zur Schaffung einer Warmluftglocke. Verwendung von speziellen Fledermauslüfterziegeln oder Entfernung des Siebteiles (ca. 3 x 4 cm Einflug) von normalen Lüfterziegeln. Scharfe Kanten sind zu entfernen. Firstziegel offen lassen bzw. nur an den Längskanten vermörteln. Anbringen von Fledermausbrettern und Einbausteinen an der Hausfassade und Hohlräume unter Fassadenverkleidungen erhalten oder Ersatz schaffen. Öffnungen im Turmbereich von Kirchen und Schlössern schaffen (5 cm Höhe und 30 cm Breite sind ausreichend)

Dachstuhlkonservierung bevorzugt mit Heißluftverfahren durchführen, sonst Anwendung von relativ fledermausverträglichen Holzschutzmitteln. Das heißt keinesfalls, daß die Anwendung völlig unproblematisch für die Tiere ist. Vorsicht bei der Anwendung, die Beratung durch einen Fledermausexperten ist auch hier wichtig.

Die Tiere dürfen während der Holzbehandlung nicht anwesend sein. Es sollten nur Mittel verwendet werden, die wenig ausdampfen, wenige Lösungsmittel beinhalten und mit Wasser keine toxischen Verbindungen bilden. Die Arbeiten müssen mindestens vier Wochen vor Belegung des Quartiers durch Fledermäuse abgeschlossen sein, d.h. in Sommerquartieren wie z.B. Dachböden in der Zeit von Oktober bis Februar.

Auswahlliste fledermausverträglicher Holzschutzmittel (nach "Die Fledermäuse Hessens", AGFH,1994):

Vorbeugend wirkende Holzschutzmittel für den Außenbereich ohne Erdkontatkt für den nichttragenden und nichtaussteifenden Bereich: Xylamon-Braun U1010, Xyladecor 200 U4010 (Hst. Desowag Materialschutz GmbH).

Gegen Insekten im Holz mit gleichzeitiger vorbeugender Wirkung gegen Insektenbefall, stark lösungsmittelreduziert: Altaraion ISK (Hst. Binker Materialschutz GmbH), Impra ISK 10 (Hst. Weyl GmbH).

Gegen Insekten im Holz mit gleichzeitiger vorbeugender Wirkung gegen Insekten- und Fäulnisbefall, stark lösungsmittelreduziert: Altarion IPK (Hst. Binker Materialschutz GmbH)

Mittel für die Bekämpfung gegen Hausschwamm im Mauerwerk: Altarion Borsalzpaste (Hst. Binker Materialschutz GmbH).

Die Bereitstellung von Quartieren sollte in ausreichender Menge und struktureller Vielfalt erfolgen. Innerhalb eines Stadtgebietes sind demzufolge nicht nur verschiedenartige Kästen und Bretter zur Verfügung zu stellen, sondern vor allem natürliche Quartiere zu erhalten. Aufgrund der unterschiedlichen Lebensweise der einzelnen Arten sollte die Anbringung oder Integration der Quartiere sowohl in Höhe der 1. bis 3. Etage als auch in Traufbereichen höherer Gebäude vorgenommen werden. Die Nachsuche nach bisher unbekannten und die regelmäßige Kontrolle aller bekannten Quartiere sowie der angebrachten Fledermauskästen ist zum Schutz der Tiere nötig.

Die Zeitschrift Öko-Test (Sonderheft 1995 und Heft 3/1996) empfiehlt aus der Sicht vor Gesundheitsbeeinträchtigungen beim Menschen für die Innen- und Außenanwendung folgende Holzschutzmittel:

Aglaia Holz-Imprägniergrund (Beeck´sche Farbwerke),

Auro Borsalz-Holzschutz-Imprägnierung (Auro),

Biofa Bora-Holzschutz-Imprägnierung (Biofa),

Hesedorfer Holzschutz-Imprägniersalz (Hesedorfer Naturfarben)

und folgende Holzlasuren:

Auro Naturharzöl-Lasur, Nr. 131 (Auro),

Leinos Naturharz-Holzlasur (Leinos),

Natural Holzlasur, Naturharzöl (Natural).

3. Vorgehensweisen und Aufgaben beim Schutz gebäudebewohnender Tierarten

Das aus wärmetechnischer Sicht nötige Abdichten von Fassaden und Dächern entzieht den gebäudebewohnenden Tierarten sowohl Brutmöglichkeiten als auch Lebensraum (Ritzen und Spalten in Gebäuden). So nimmt die Gefährdung einiger Tierarten durch umfangreiche Sanierungs- und Modernisierungsarbeiten und auch durch den Abriß ganzer Gebäude zu. Da die neuen oder sanierten Gebäude nur in wenigen Fällen geeignete Fortpflanzungsplätze und Versteckmöglichkeiten aufweisen, werden die Verluste nicht ausgeglichen. Der Einsatz von Nistbausteinen sowie externer Nisthilfen kann hier für einen Ausgleich sorgen. Der bautechnische und finanzielle Aufwand dafür, besonders im Verhältnis zur Höhe der bei Baumaßnahmen allgemein aufgebrachten Investitionsmittel, ist verschwindend gering.

Probleme des Schutzes gebäudebewohnender Tierarten sind u.a. (nach Börner et al. 1996):

Nichtbeteiligung der Naturschutzbehörden, Unkenntnis über Artenschutzbelange und Gesetze (bei Eigentümern, Bauherrren, Ingenieurbüros und Behörden), Artenschutz ignorierende Durchführung von Vorhaben, bei denen nach Baurecht eine Beteiligung der Naturschutzbehörden nicht vorgeschrieben ist (z.B. Sanierung von Fassaden) und unzureichende Kenntnis über aktuelle Verbreitung und Bestand von gebäudebewohnenden Tierarten, insbesondere bei größeren Projekten und gesamtstädtischen Planungen.

In Dresden werden zur Zeit folgende Verfahrensweisen zum Schutz von gebäudeabhängigen Tieren im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen praktiziert:

Durchsetzung der Artenschutzbestimmungen im Rahmen der Naturschutzgesetzgebung durch die Untere Naturschutzbehörde der Stadt. Bekanntgewordene Nistplätze werden erhalten bzw. Ausgleichsmaßnahmen gefordert. Ein Teil der Maßnahmen wird durch das Naturschutzinstitut Region Dresden naturschutzfachlich begleitet. Eine intensive Betreuung ist erforderlich, wenn Sanierungszeitpunkt und Brutzeit zusammenfallen. Auflagenerteilung "Ausgleichsmaßnahmen" im Rahmen des Bauantragsverfahrens durch die Untere Naturschutzbehörde. Erbringung von naturschutzfachlichen Gutachten für Gebäudesanierungen, bei denen ohne die entsprechenden Ausgleichsmaßnahmen Brutplätze und Fledermausquartiere verlorengehen und die nach erster Begutachtung einen hohen Anteil an potentiellen Quartieren aufweisen.

Fortführung der langjährigen Zusammenarbeit des NSI mit den großen Dresdner Wohnungsgesellschaften, Kirchen und anderen Einrichtungen sowie interessierten Bürgern, denen der Artenschutz in der Stadt Dresden ein wichtiges Anliegen ist. Festsetzung von Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden in Bebauungsplänen auf der Grundlage von tierökologischen Gutachten

Auch in anderen ostdeutschen Städten und Gemeinden wie Chemnitz, Leipzig, Berlin, Marienberg, Borna und Annaberg wird aktiv Artenschutz im Rahmen von Gebäudesanierungen betrieben. Das Staatliche Umweltfachamt Chemnitz hat mögliche Festsetzungen bereits katalogisiert, so z.B.:

Es ist je ... lfd. Meter Mauerlänge mindestens eine Nistmöglichkeit neu zu schaffen.

Bei der Dachisolierung ist ein Hohlraum für Fledermäuse freizuhalten. Dieser muß über fledermausgerechte Lüfterziegel nach außen in Verbindung stehen.

Holzschutzmaßnahmen dürfen nur mit fledermausverträglichen Mitteln durchgeführt werden (Börner et al. 1996)

Gute Erfahrungen bei der Einbindung des Schutzes gebäudebewohnender Tierarten in Bebauungspläne und deren Umsetzung sammelte die Naturschutzstation Birkenhain.

Bei der Erarbeitung des bisherigen Dresdner Gebäudebrüterprogramms galt es als wesentlich, eine grundsätzliche Akzeptanz zu schaffen. Wichtig ist dabei, den Menschen die Spezifik des Problems nahezubringen und erfolgreiche Beispiele von Schutzmaßnahmen öffentlichkeitswirksam zu präsentieren.

Im Falle von umfangreichen Sanierungsarbeiten an Wohngebäuden empfiehlt sich folgende Verfahrensweise:

Kontaktaufnahme, Absprache, Vereinbarung mit dem Bauherren (z.B. Wohnungsgenossenschaften), Benennung eines Ansprechpartners über den Geschäftsführer; Benennung von Sanierungsobjekten (Sanierungsplan) der Folgejahre durch den Bauherren, Begutachtung der Gebäude, Feststellung der vorhandenen Brutplätze und Erarbeitung einer Kurzkonzeption zur Integration von Nistmöglichkeiten im Rahmen der Sanierung mit anschließender naturschutzfachlichen Baubetreung (durch Naturschutzverbände, Naturschutzbehörden oder Gutachter).

Der Bauherr integriert die vorgeschlagenen Artenschutzmaßnahmen in die Ausschreibungsunterlagen. Die Nachauftragnehmer setzen sich zu Baubeginn mit den naturschutzfachlichen Betreuern in Verbindung. Es wird die Art der Nisthilfen und der Anbringungsort gemeinsam besprochen. Wenn die Nisthilfen oder Fledermausquartiere auf der Baustelle eingetroffen sind, soll unbedingt der naturschutzfachliche Betreuer zur Anbringung zugezogen werden, um eine falsche oder suboptimale Anbringung zu vermeiden.

In der praktischen Arbeit stellten sich dem NSI Dresden vor allem folgende Aufgaben:

Ermittlung von geeigneten Objekten zur Ausstattung mit Nisthilfen auf der Grundlage vorhandener faunistischer Daten und bevorstehender Sanierungen bzw. entsprechend den Vorschlägen von Wohnungsbaugesellschaften, Eigentümern oder Mietern, Sammlung faunistischer Daten (Brut- und Vorkommensstätten), ergänzende Erfassungen und deren Auswertung, Ermittlung der jeweiligen Eigentümer / Baubetriebe, Absprachen über durchzuführende Maßnahmen zur Anbringung von Nisthilfen und bei Erfordernis Erarbeitung angepaßter Konstruktionen von Nisthilfen und deren Anbringung.

Unterstützung des Eigentümers oder Baubetriebes bei der Beschaffung, Finanzierung und Einbau der Nisthilfen, Erfolgskontrolle, Kontrolle der Haltbarkeit, der Sicherheit, des Ansiedlungs- und Bruterfolges, Reinigungs- und Reparaturarbeiten und Erarbeitung einer Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen sowie Erarbeitung von Materialien zur Öffentlichkeitsarbeit.

Oft sind kurzfristige Einsätze bei unmittelbaren Gefährdungen von Tieren erforderlich.

Neben dem Kauf von Nisthilfen bei bewährten Herstellern, erfolgte die kostengünstige Fertigung von Nisthilfen nach den konstruktiven Vorlagen des NSI durch Tischlereien von Behindertenwerkstätten. Ergebnis der meisten Absprachen mit den Baubetrieben war, daß der Baubetrieb sich mit den Vorschlägen des NSI auseinandersetzte, Einigkeit über die Anbringungsorte erzielt wurde und daß das NSI dann die bestellfertigen Unterlagen für die Nisthilfen lieferte.

Parallel zur Schaffung von Lebens- und Fortpflanzungsstätten an Gebäuden sind ganzheitliche Lösungen anzustreben, um auch Nahrungsräume zu sichern und zu verbessern. Dazu gehören Fassaden- und Dachbegrünungen.. Durch das Anpflanzen einheimischer, standorttypischer Pflanzenarten, die in ihrer Funktion wichtige Bestandteile umfassender Nahrungsnetze sind, schließen diese zum Teil die durch Bebauung und Flächenversiegelung verursachten ökologischen Leerräume in der Stadtlandschaft. In der Pflege städtischer Grünflächen ist dort, wo es möglich ist, auf eine extensive Pflege überzugehen.

Eine gesonderte und dennoch im ganzheitlichen Sinne relevante Problematik zum Thema ist der Vogelschutz an Glasflächen. Jedes Jahr sterben Tausende unserer einheimischen Vögel an gläsernen Lärmschutzwänden, Büro- und Gewerbezentren und Industriegebäuden. Sie gehen qualvoll an inneren Blutungen zugrunde. Ein Großteil der verletzten Tiere wird von Beutegreifern wie Füchsen und Mardern geholt, so daß die tatsächliche Anzahl schwer feststellbar ist. Die als Schutz vorgesehenen Greifvogelsilhouetten sind meistens in sehr großem Abstand zueinander angebracht, so daß sie ihre Funktion kaum erfüllen. Größere Erfolge wurden erzielt, wenn die Glasscheiben nachträglich mattiert oder mit einem Raster versehen wurden. Schallschutzwände sollten begrünt werden, um damit gleichzeitig Vögeln und Insekten Lebens- und Nahrungsräume zu bieten. Künftig sind ökologisch orientierte Architekturkonzepte gefragt, die die derzeitige oftmals sterile und lebensfeindliche Bauweise ablösen und den Menschen im Wohnumfeld wieder mehr an der Natur teilhaben lassen.

4. Zwischenbilanz

Seit 1995 führt nun das Naturschutzinstitut Region Dresden das Projekt "Rettung der gebäudebewohnenden Tierarten bei der Sanierung von Dresden" durch. Im Rahmen dieses Projektes wurden bis Oktober 2000 ca. 2300 neue Nistgelegenheiten geschaffen bzw. alte Nistplätze gesichert.

Nach Führung von Vorgesprächen erklärte die Wohnbau NordWest 1996 ihre Bereitschaft zu einer intensiven Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Artenschutzes an Gebäuden. Zunächst wurden seitens der Wohnbau dem NSI gerade in der Sanierung befindliche Plattenbauten zur Durchführung der Artenschutzmaßnahmen angeboten. Auch die Wohnbau SüdOst signalisierte 1996 und 1997 Gesprächsbereitschaft; gemeinsame Projekte folgten.Nach 5 Jahren Zusammenarbeit existiert heute mit den Wohnungsgenossenschaften Aufbau, Johannstadt, und Glückauf und der Südost Woba eine sehr intensive und fruchtbare Zusammenarbeit zum Artenschutz an Gebäuden Die WG Johannstadt erklärte sich im Frühjahr 1999 bereit, 100 Einbausteine für Mauersegler und Fledermäuse im Rahmen ihrer Sanierungsmaßnahmen in Dresden-Striesen einzubauen. Inzwischen wurden an nahezu jedem Sanierungsobjekt der WG Johannstadt ca. 20 (!) Quartiere geschaffen. Die WG Aufbau informiert seit 1999 das NSI bereits vor Sanierungsbeginn von Gebäuden, um rechtzeitig die Artenschutzbelange einzuplanen. Somit wurde eine insgesamt gute Zusammenarbeit mit Wohnbaugenossenschaften und -gesellschaften sowie anderen Bauträgern aufgebaut, welche auch das allgemeine Verständnis für Belange des Arten- und Naturschutzes förderten.

Sowohl hinsichtlich der Quantität als auch der Qualität hat während dieser Jahre eine positive Entwicklung, welche auch durch die genannten Wohnungsgesellschaften mit getragen wurde, stattgefunden. Dies bestätigen auch die in diesem Jahr durchgeführten Effizienzkontrollen. Die Anbringung von Nisthilfen bei der Wohnbau Nordwest erfolgte 1996/97 vorwiegend in den Dachbereichen an den Treppenhausköpfen. Effizienzkontrollen zeigten, daß die Höhlen und Halbhöhlen (in Höhe der 11. Etage!) von Kohlmeise, Haussperling und Hausrotschwanz gut angenommen wurden. Turmfalkenkästen und Fledermausbretter hingegen blieben bis jetzt unbesiedelt. Auch die auf die Attika aufgesetzten Mauerseglerkästen werden von Haussperlingen nur sehr zögernd angenommen. Die Treppenhausköpfe haben sich aus diesem Grunde als nicht optimale Anbringungsorte herausgestellt. Inzwischen kommen neben den Holzkästen der Behindertentischlereien Einbausteine und Flachkästen aus Leichtbeton und Pflanzfaserbeton zum Einsatz. Die verschiedenen Ausführungen werden in erster Linie den Ansprüchen der zu fördernden Tierarten gerecht, aber auch den technischen und ästhetischen Gesichtspunkten, die im Rahmen von Gebäudesanierungen eine Rolle spielen. Sie können sowohl in die Dämmung eingebaut als auch auf Putz montiert werden. Sämtliche künstlichen Fortpflanzungsquartiere können durch Überstreichen der Fassadenfarbe angeglichen werden oder als Gestaltungselemente hervorgehoben werden. Da heute Nistkästen und Einbausteine alle in unterschiedlicher Höhe in die Fassade integriert werden können, ist durch den entstehenden Felswandeffekt die Besiedlung schon nach kurzer Zeit sehr gut. Nach 1 bis 2 Jahren beträgt die Annahme der kontrollierten Kästen bereits 50 bis 60 %.

Das Verständnis für die Belange des Artenschutzes an Gebäuden ist bei Bauleitern, Vermietern und Mietern, von Ausnahmen abgesehen, in hohem Maße vorhanden. Werden Brutplätze dennoch beseitigt, so liegt dies daran, daß dem Artenschutz und damit der Verantwortung für unsere Mitgeschöpfe in der Öffentlichkeit noch nicht genügend Bedeutung zuerkannt wurde. Bei Großinvestitionen kann mit finanziell unterhalb der Promillegrenze liegenden Maßnahmen zur Integration von Nistgelegenheiten in das Gesamtprojekt enorm viel für gebäudebewohnende Tierarten getan werden. Förderprogramme sind erforderlich zur Realisierung von Maßnahmen an Privathäusern und kleineren gewerblichen Objekten sowie für die Erfassung der vorhandenen Brutplätze und die Erfolgskontrolle aller angebrachten Nisthilfen. Letzteres ist wesentliche Voraussetzung für künftig effizientere Schutzmaßnahmen.

Ein tierökologisches Gutachten des NSI 1999 im Untersuchungsgebiet Striesen und Johannstadt belegt, daß sich an der noch unsanierten und abrißreifen Gebäudesubstanz ca. 2800 Brutplätze befanden. Rechnet man diese Zahlen auf das gesamte dichter bebaute Stadtgebiet hoch, so kommt man auf ca. 14000 Brutplätze an derzeit noch unsanierten Gebäuden. Da bereits mind. 50 % der Alt- und Plattenbausubstanz saniert ist, würde sich die Zahl der noch 1990 vorhandenen Brutplätze noch einmal verdoppeln. Es handelt sich dabei lediglich um Brutplätze. Die Anzahl der Fledermausquartiere liegt schon aufgrund der aufwendigeren Nachweismethoden vollkommen im Dunkeln. Hier können wir uns nur auf Zufallsfunde stützen. Auch wenn diese Zahlen spekulativen Charakter tragen, so geben sie doch eine Vorstellung vom Ausmaß der bereits verlorengegangenen Brutplätze und des noch drohenden Verlustes. Die seit 1996 von uns geschaffenen 2300 Brutplätze und Fledermausquartiere, auf die wir zu Recht stolz sind, muten vor dem betrachteten Hintergrund eher bescheiden an.

Angesichts des hohen noch verbleibenden Sanierungsbedarfes für die Stadt Dresden in den nächsten 10 - 15 Jahren muß das Projekt dringend weitergeführt werden, um einem Individuen- und Artenrückgang größeren Ausmaßes abzufangen. Obwohl wir auf die Erfahrung und tatkräftige Unterstützung unserer Fledermausspezialisten zurückgreifen konnten, mußten wir feststellen, daß für die Ansiedlung bzw. den Schutz von Gebäudefledermäusen ein noch hoher Bedarf an praxisrelevanten Daten erforderlich ist.

Die offenen Fragen:

Wo und an welchen Gebäuden befinden sich Schlafplätze und Wochenstuben?

Wo steht eine Sanierung des Gebäudes und damit der Verlust des Quartieres bevor?

Welche Quartiere werden von welchen Arten aufgesucht?

Welche Kästen oder Bretter werden von welchen Arten angenommen?

sind nur durch intensive Untersuchungsprogramme zu beantworten.

5. Wie weiter?

Künftig sollen die Sanierungsgebiete Dresden-Pieschen und Dresden-Neustadt aufgrund ihrer Bedeutung als Verbreitungszentren für Gebäudebrüter besonders berücksichtigt werden. Die Sichtung des umfangreichen faunistischen Datenmaterials, die Erfassung weiterer Brut- und Vorkommensplätze und die überall stattfindende Bau- und Sanierungstätigkeit machen natürlich auch in anderen Stadtteilen Handlungen erforderlich.

Die Wohnungsbaugesellschaften und -genossenschaften haben mit der Stadt Dresden Vereinbarungen zum freiwilligen Artenschutz bei Sanierungen abgeschlossen. Sie verpflichten sich, an jedem Sanierungsobjekt freiwillig und von selbst Lebensstätten der besonders geschützten Tierarten in vertraglich festgelegter Anzahl zu schaffen. Um eine optimale Besiedlung zu ermöglichen bzw. die Lebensstätten für die jeweilige Tiergruppe zu erhalten, ist eine naturschutzfachliche Betreuung jedes Vorhabens erforderlich.

Schwerpunkt in den nächsten Jahren ist der Schutz der Brutplätze an Schulen und Kindergärten der Stadt Dresden. Trotz schwieriger Verhandlungen und der Tatsache, daß Artenschutz in ureigenstem Interesse unserer Bildungseinrichtungen liegen müßten und der nachfolgenden Generation auch praktisch nahegebracht werden sollte, führten diesbezügliche Verhandlungen bisher ins Leere.

Der Gebäudetyp vieler ehemaliger DDR-Schulen bietet Mehlschwalben unter dem Traufgesims und Haussperlingen in den dort vorhandenen alten Jalousiekästen unzählige Nistmöglichkeiten. 20 bis 50 Nester in den Markisenkästen einer Schule sind keine Seltenheit. In den Sommerschulferien werden oft Reparatur- und Sanierungsarbeiten ausgeführt, leider unter Mißachtung der Artenschutzbestimmungen! Obwohl auch der Naturschutz im Rahmen des Biologie- und Ökologieunterrichtes ein Thema ist, bemerkt offensichtlich weder jemand von den Lehrern noch von den Schülern, daß er am eigenen Hause ignoriert wird. Dabei verliefen Gespräche mit dem Schulverwaltungsamt durchaus positiv, das mit der Sanierung beauftragte Hochbauamt jedoch verhielt sich bisher sehr kontraproduktiv. Nur an einer Schule (am Polandplatz) konnten im Rahmen der Sanierungsmaßnahme Mauerseglersteine angebracht und der Turmfalkenbrutplatz erhalten werden. Die Betreuung der Maßnahme erfolgte gemeinsam mit dem Schulverwaltungsamt und der Dachdeckerfirma direkt.

Im Sinne eines ganzheitlichen Naturschutzes wird unser Bestreben weiterhin der Verbesserung der Nahrungshabitate der zu fördernden Arten gelten. Öffentlichkeitsarbeit zur Fassaden- und Dachbegrünung mit einheimischen Pflanzenarten dienen diesem Anliegen. Für eine extensive, möglichst naturnahe Pflege der Grünanlagen in der Stadt Dresden werden wir uns in Zukunft weiter auch im lokalen Rahmen der Agenda 21 einsetzen. Der im Juni 1997 in Istanbul durchgeführte Städtegipfel Habitat II weist darauf hin, daß sich bis zum Jahr 2025 die Zahl der Stadtbewohner weltweit auf 5 Milliarden verdoppelt und die ökologische Situation in den Städten zum Teil schon jetzt bedrohlich ist. Schutzmaßnahmen für Tiere in der Stadtlandschaft, der Erhalt und die Schaffung möglichst naturnaher Lebensräume sollten auch in Mitteleuropa Teile eines Pakets von Gegenmaßnahmen sein. Praktischer Naturschutz außerhalb von Schutzgebieten - in Fortführung der Leitlinie des Europäischen Naturschutzjahres 1995 - ist angesichts der flächendeckenden Nutzung der Naturressourcen durch den Menschen dringend geboten und trägt dazu bei, Tierarten für künftige Generationen zu erhalten und durch direktes Naturerleben das Umweltbewußtsein von Kindern und Jugendlichen zu entwickeln. Mit der Reduzierung des Schutzgedankens auf einige Inseln von Restnatur zwischen den Autobahnen, Wohn- und Gewerbegebieten, forstlichen und landwirtschaftlichen Monokulturen Deutschlands oder auf Nationalparks ferner Länder ist die drohende Zerstörung unserer natürlichen Lebensgrundlagen nicht aufzuhalten.

 

6. Ausgewählte Literatur

Börner, J., Eisermann, K., Petke, J. (1996)

Hilfe für die Dohle, Mitteilungen des Vereins Sächsischer Ornithologen - Bd 7. Hohenstein-Ernstthal.

Verein Sächsischer Ornithologen e.V. (1999)

Artenschutz und Populationsökologie bei der Dohle - Bd. 8. Sonderh. 2. Hohenstein-Ernstthal. S.281

Steffens, R., Saemann, D., Größler, K. (Hrsg.) (1998)

Die Vogelwelt Sachsens. - Gustav-Fischer-Verl., Stuttgart, Jena

Flöter, E. & Fanghänel, G. (1996):

Artenschutz an Gebäuden unter Berücksichtigung der Bauleitplanung, des Baurechts und des Denkmalschutzes. - Naturschutzarbeit in Sachsen 38, S. 61-66

Helbig, A. J., Flade, M., DRV, NABU & DDA (2000)

Themenheft Vogelmonitoring 2/I. Zweiter Bericht zur Lage er Vögel in Deutschland. Vögel in der Stadt (Teil 1).-Die Vogelwelt 121, 2 - 3

NABU, LV Baden-Württemberg e.V. & Architektenkammer Baden-Württemberg (Hrsg.)

Naturschutz an Gebäuden, Quartiere und Nisthilfen für Vögel und Fledermäuse. Faltblatt

Schreiber, R.L. (1993, Hrsg.)

Tiere auf Wohnungssuche. - Dt. Landwirtschaftsverlag, Berlin

Straube, S. & Zöphel, U. (1995)

Aktivitäten zum Schutz gebäudebrütender Tierarten in Sachsen. -Naturschutzarbeit in Sachsen 38, S. 65-72

Sukopp, H. & Wittig, R. (1993, Hrsg.)

Stadtökologie. - Gustav-Fischer-Verl., Stuttgart, Jena, New York

Weitenauer, E. (1983)

Mein Vogel

Anlage A: Skizzen zur Konstruktion von Nisthilfen

Grundsätze und allgemeine Hinweise zum Anbringen von Nisthilfen für Vögel sowie von Schlaf- und Fortpflanzungskästen für Fledermäuse

Prüfung von Lebensraumstruktur und Nahrungsangebot.

Vorherige Rückfragen bei den naturschutzfachlichen Stellen sind zu empfehlen.

Beachtung von Anbringungshöhe, Reviergrenzen, Kolonieverhalten, Einfluglochgröße und Größe des Brutraumes.

Vor Anbringung von Nisthilfen ist eine Absprache mit dem Vermieter und Eigentümer erforderlich.

Die Anbringung der Nisthilfen ist mit evtl. bevorstehenden Sanierungsmaßnahmen in Einklang zubringen.

Der Nutzung von Einbausteinen im Drempelbereich und der Integration von Nistplätzen in konstruktiv bedingte Hohlräume oder Fenster ist der Vorrang einzuräumen.

Das Nistplatzangebot muß größer sein als der momentane Bedarf.

Alle Holzkästen und Bretter sollten unbehandelt bleiben, die Innenflächen und Anflugbretter sägerauh.

Nach außen hängende Kästen sollten entweder mit Dachpappe verkleidet, mit einer ungiftigen Lasur (Holzschutzmittel) oder mit einem Farbanstrich (Bioladen) versehen werden. Dabei sind der Innenraum und der Anflugbereich auszusparen.

Turmfalkenkasten



Abb. 12: Anbringung des Turmfalkenkastens

Anbringung:
Turmfalkenkästen sind in großer Höhe, z.B. an Fassaden, jedoch nicht auf dem Dach (Felswandeffekt), anzubringen. Die Einflugöffnung sollte nach Südosten gerichtet, d.h. von der Wetterseite abgewandt und frei von Hindernissen (Häuserwände oder Mauern) sein. Eine sichere und haltbare Montage des Kastens ist zu gewährleisten. Dabei sind das Eigengewicht, die Wind- und Schneelast zu berücksichtigen. Optimal ist eine Anbringung hinter einem ungenutzten Fenster oder eine Gebäudenische.

Hinweise:
Brettstärke: mindestens 25 mm
Material: Holz (Fichte oder Kiefer)
Gewicht: ca. 11 kg

Abb. 13: Maße des Turmfalkenkastens

Dohlenkasten

Anbringung

Abb. 14: Dohlenkasten

Brettstärke: 25 mm, Material: ungehobeltes Fichten- oder Tannenholz, Durchmesser der Einflugöffnung: 80 mm

Die Anbringungshöhe eines Dohlenkastens sollte midestens 8 bis 10 m betragen. In unmittelbarer Nähe zum Kasten sind weitere Dohlenkästen aufzuhängen, da Dohlen zu den Koloniebrütern zählen. Auf die Anbringung der Kästen in der Umgebung von geeigneten Nahrungsflächen ist ebenfalls zu achten. Die Kontrolle und Reinigung der Kästen hat einmal jährlich durch einen Spezialisten zu erfolgen.

Hinweise

Abstand zwischen den Einfluglöchern von mehreren Kästen mind. 1 bis 2m

 

Mauerseglerkasten

Anbringung

Die Anbringung von Mauerseglerkästen sollte in möglichst großer Höhe vorgenommen werden. Dabei ist auf einen freien Anflug, der nicht von Bäumen behindert wird, zu achten.


Abb. 15: Anbringung des Mauerseglerkastens

 Abb. 16: Mauerseglerkasten

Hinweise:
Innenabmessungen: 150 mm hoch, 200 mm breit und 300 mm lang
Maße der Einflugöffnung: h = 35 mm, l = 65 mm.
Brettstärke: 15 .. 25 mm.
Der Kasten ist überall einsetzbar.
Der Ein- und Ausflug kann rund oder schlitzförmig gestaltet sein, muß aber durch Kasten sicher abgedeckt sein.
Die Seitenwand S1 ist kontrollierbar, so daß eine Kontrolle und Reinigung möglich ist. Die Anbringungsart ist von den Gegebenheiten und dem Einsatzort abhängig.

Fledermauskästen für Fassaden

Anbringung

Fledermauskästen sind natürlichen Spaltenquartieren nachempfunden. Um eine optimale Besiedlung zu ermöglichen, sollte auf einen freien Anflug geachtet werden. Um den je nach Witterung und Art verschiedenen Ansprüchen der Tiere gerecht zu werden, empfiehlt sich die Anbringung von mehreren, verschiedenartigen Kästen an unterschiedlichen Standorten und Höhen in unmittelbarer Nähe.

Hinweise

Brettstärke: mindestens 25 mm

Material: Holz (Fichte oder Kiefer)

Zugfreier, wind- und lichtdichter Aufbau.

Befestigung an zwei Ösen (oben) und Dübelschrauben (unten).


Abb. 17: Fledermausflachkasten


Abb. 18: Fledermausbrett

Durch die Öffnung nach unten ist das Fledermausbrett wartungsfrei und relativ einfach auf Besiedlung zu untersuchen. Die Maße des Fledermausbretts sind je nach Einsatzort und -zweck variabel. Die genaue Konzeption ist mit einem Fledermausexperten abzustimmen.

 

Abb. 19: Anbringung vorgefertigter Nester für Mehlschwalben.

Um Verschmutzungen zu verhindern, können über Fenstern und Türen Kotbretter angebracht werden. Bei längeren Kotbrettern (über die gesamte Hausbreite) ist es günstig, die Konsole, wie dargestellt, mit Stützbrett anzufertigen. Dadurch wird verhindert, dass sich Schwalben unter dem Kotbrett ansiedeln.

Quelle: Inform. d. Naturschutz Niedersachs. 6/95

Anlage B: Fotodokumentation - Praktische Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden


Abb. 20: Turmfalkenkasten (Holz) im Fenster der Uni-Klinik in Dresden Johannstadt

Abb. 21: 20 Mauerseglereinbausteine in die Dämmung des Traufbereiches eines sanierten Wohnblockes in Dresden-Striesen eingesetzt, die Steine können farblich der Fassade angeglichen oder optisch hervorgehoben werden

Abb. 22: Fledermausfassadenflachkasten aus Leichtbeton in der Südvorstadt in Dresden, mit Fassadenfarbe überstrichen


Abb. 23: Sanierter Wohnblock mit in die Styropor-Dämmung des Giebelbereiches integrierten Mauerseglereinbausteinen aus Leichtbeton, Löscherstraße in Dresden-Striesen

Abb. 24:
2 Fledermausflachkästen aus Leichtbeton an den Seitenwänden der Loggien

Abb. 25:
23 Mauerseglerhäuser (straßen- und innenhofseitig) aus Leichtbeton an den Halbgiebeln eines Sanierungskomplexes (Ausgleichsmaßnahme für ca. 40 bis 50 Brutplätze von Haussperling und Mauersegler in der nun verschlossenen Dehnungsfuge)

Abb 26: Einer der im Zuge von Sanierungsmaßnahmen umgekommenen Mauerseglernestlinge in Dresden-Striesen. Das Naturschutzinstitut und die Naturschutzbehörde wurden zu spät informiert. Ein Großteil der Brutpaare der Kolonie konnten jedoch durch Baustopp gerettet werden. Es befanden sich ca. 15 Brutpaare im Traufbereich des Gebäudes in Dresden-Striesen.

Abb. 27: Bei Dacharbeiten wurden im Giebeldach diese Hauses mindestens 15, von außen nicht feststellbare, Nester gefunden. Die Nestlinge wurden während der Dacharbeiten herausgenommen und von Hand aufgezogen.

Abb. 28: Junge Waldkäuze im Nistkasten

Abb. 29: Turmfalken eines durch Bautätigkeit verloren gegangenen Brutplatzes kurz vor der Auswilderung (Handaufzucht)

Das Naturschutzinstitut Region Dresden:

Das Naturschutzinstitut (NSI) ist eine Einrichtung des Naturschutzbundes Deutschland (NABU), Landesverband Sachsen e.V. Der Vorgänger des NABU, der Deutsche Bund für Vogelschutz, wurde bereits 1899 gegründet. Der NABU gehört inzwischen mit über 230 000 Mitgliedern zu den größten Umweltverbänden Deutschlands.

Seit der Gründung des Instituts im Jahre 1993 steht die Verwirklichung eines praktischen und wirksamen Naturschutzes im Mittelpunkt aller Bestrebungen.

Praktische Landschaftspflege:

Maßnahmen zum Erhalt bzw. zur Förderung gefährdeter Pflanzen und Tiere sowie Pflegeeinsätze auf extensiv zu bewirtschaftenden Flächen werden vom Landschaftspflegeteam des Instituts fachgerecht durchgeführt.

Im Mittelpunkt steht dabei vor allem eine extensive Wiesenmahd zur Förderung gefährdeter Pflanzengesellschaften, Anlage und Pflege von Hecken und Streuobstwiesen sowie konkreten Artenschutzmaßnahmen wie der Bau von Brut- und Lebensstätten für bedrohte Tierarten.

Untersuchungen, Gutachten, Planungen:

Ein wichtiger Teil der Arbeit des Naturschutzinstituts besteht in der Erarbeitung von Schutzwürdigkeitsgutachten für besonders zu schützende Gebiete sowie von Biotoppflege- und Entwicklungsplänen für Schutzgebiete in der Region Dresden, vor allem im Moritzburger Teich- und Kleinkuppengebiet, in der Dresdner Heide, im Gebiet der Großen und Kleinen Röder, im Elbtal und seinen Seitentälern, im Osterzgebirge sowie in der Lommatzscher und Großenhainer Pflege. Auch in der Stadtlandschaft von Dresden selbst bilden Vegetationserfassungen und ökofaunistische Untersuchungen zu verschiedenen Tiergruppen (z.B. Vögel, Lurche und Kriechtiere, Käfer, Heuschrecken, Hummeln, Libellen u.a.) eine wesentliche Grundlage zur ökologischen Charakterisierung und Bewertung von bestimmten Gebieten, was zum Erhalt der Naturwerte und Schönheit der Landeshauptstadt von wesentlicher Bedeutung ist.

Auswahl von Arbeiten des Naturschutzinstitutes

ca. 30 erarbeitete Schutzwürdigkeitsgutachten (z.B. NSG "Seußlitzer Gründe", NSG "Molkenbornteiche", NSG "Ketzerbach-Trockenhänge", NSG "Gimmlitztal", NSG "Zschornaer Teichgebiet", NSG "Frauenteich", NSG "Ziegenbusch" , NSG "Kutschge")

ca. 35 faunistisch-floristische Bestandsaufnahmen und naturschutzfachliche Gebietsbewertungen in Dresden und Umgebung (z.B. alte Elbarme und Elblachen, die Dresdner Stadtteile Bühlau, Rochwitz, Dölzschen, Roßthal, Malte, Luga )

über 10 Pflege- und Entwicklungspläne und -Konzeptionen (z.B. NSG "Seußlitzer Gründe", NSG "Frauenteich", LSG "Gebergrund", FND "Milanwäldchen", FND "Lößnitzweg", FND "Wiesen an der Radeburger Straße")

praktische Maßnahmen zum Arten- und Biotopschutz durch das Landschaftspflegeteam Moritzburg, welches u.a. für den Naturschutz wichtige Flächen mit einer Gesamtgröße von ca. 140 ha im Großraum Dresden betreut.

Erarbeitung eines Artenschutzprogrammes für den Weißstorch in Sachsen einschließlich Umsetzung. Dabei sind sachsenweit alle Weißstorchhorste und deren Umgebung erfaßt, und charakterisiert sowie die Horstgeschichte zusammenfassend dokumentiert und Maßnahmen zum Lebensraumschutz erarbeitet worden. In Folge dieser Untersuchungen führt heute das NSI praktische Maßnahmen zum Schutz des Weißstorches und seiner Lebensräume durch (Horstanlage, -sanierung, Renaturierung der Wiesen und Feuchtgebiete, Anlegen von Kleinteichen, Sicherungsmaßnahmen an Freileitungen)

Erarbeitung einer Studie zum Rückgang des Rebhuhns in Dresden und Durchführung praktischer Schutzmaßnahmen

Erarbeitung einer Studie zum Vorkommen von Greifvögeln und Eulen im Raum Dresden und Durchführung praktischer Schutzmaßnahmen

Erarbeitung der Grundlagen eines Artenschutzprogrammes für Amphibien in Dresden (in Zusammenarbeit mit der FG Feldherpetologie Dresden)

Mitarbeit an der Amphibienkartierung in Sachsen 1996/97 (in Zusammenarbeit mit der FG Feldherpetologie Dresden)

Anlegen von computergestützten Arten- und Biotopkatastern für schützenswerte Gebiete (z.B. Talsperre Nauleis, Dresdner Heller, Dresdner Heide, Moritzburger Teichgebiet)

Forschungen zur Vogelschlaggefahr und deren Verminderung am Flughafen Dresden-Klotzsche sowie zur Problematik der Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die Avifauna

Erarbeitung und Herausgabe von Informationsserien für Lehrer an sächsischen Schulen

Erarbeitung und Herausgabe Ornithologischer Jahresberichte für die Stadt Dresden und die Landkreise Dresden und Großenhain

Einreichung von Vorschlägen zur Erweiterung bestehender bzw. neu auszuweisender Schutzgebiete (z. B. FFH-Gebiete, NSG und IBA-Gebiete)

Aufbau eines institutsinternen Informationsrecherchesystems zu Natur- und Umweltschutz

Umweltberatung für Journalisten, Firmen, Behörden und viele interessierte Bürger

materielle und personelle Unterstützung des Regionalverbandes Meißen-Dresden des Naturschutzbundes einschließlich

Fachzuarbeiten für die §-29-Arbeit, Unterstützung der Fachgruppen des Naturschutzbundes bei der Erarbeitung von Berichten und beim Anlegen von computergestützten Gebiets- und Artenkatastern